S70 Kennzeichen

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  • Hallo.


    Ich bin grade dabei meine S51 auf S70 umzubauen. Ich möchte sie als Motorrad zulassen (also über 80km/h),
    Mir sind die Versicherungsbeiträge für die S70 als Leichtkraftrad einfach zu teuer.


    Meine Frage : Wie groß ist das kleinste Motorradkennzeichen? Gibt es evtl. eine Sonderregel, das man ein Kleines Kennzeichen fahren darf ( so wie bei einer 125er mit 80km/h drosslung ) ? Ist ja nicht grade viel Platz zwischen Rücklicht und Schmutzfänger. Ich möchte den Schmutzfänger unbedingt behalten.


    Hat jemand vielleicht Fotos von einer S70 mit Großem Nummernschild?


    Danke im Vorraus - gruß wuddy

  • Soweit ich weiß darf man sich aussuchen welches Kennzeichen man möchte.
    Also das normale große oder das "125ccm" Schild.
    Ich hab zumindest shcon viele große Motorräder bei uns mit dem kleinen Nummernschild gesehen.

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • dumm nur das er es auf "großes Motorrad" ummelden will damit er keine so hohe Versicherung mehr zahlt.


    Das man bei KKR das kleine Nummernschild bekommt ist doch klar...

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • :( :( :(


    Jeep Matze haste recht habs falsch gelesen...............nee ummelden auf Motorrad würde ich persönlich nicht machen wollen, muß ja aber jeder selbst wissen................dann alles gute mit dem Kuchenblech wird sehr schwer auf Motorradanmeldung een kleeneres Kennzeichen zu bekommen, nur über Sondereintrag beim Tüv oder Dekra möglich.


    greets


    Big AL :i_troest: :i_troest: :i_troest:

  • Kommt wahrscheinlich darauf an, wo Du wohnst.
    Ein Bekannter von mir hat sein Leichtkraftrad, das original unter 80 fahren durfte und wofür er sich an Versicherung tot gezahlt hat, auf über 80 eintragen lassen. Da mußte er das kleine Nummerschild entstempeln lassen und ein Kuchenblech (mit gleichen Kennzeichen) dran machen (an ein winziges Moped, so einen Dax-Nachbau!), weil die kleinen nur für LKR bis 80 gedacht sind.
    Umgekehrt fahren hier irgendwelchen neueren Harleys mit 80er-Schild herum ...


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    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • also nen
    Leichtkraftrad unter 80 km/h kostet mich im jahr fast 500euro versicherung
    ein Leichtkraftrad ÜBER 80km/h kostet hingegen nur um die 100euro im Jahr.


    für 400eruo unterschied im Jahr würde ich dann doch zu dem Kuchenblech tendieren.


    Ich habe jetzt gelesen, das das kleinste Kennzeichen 18x20cm ist.


    Das geht aber dann wahrscheinlich nur mit einem buchstaben und 2 Zahlen . oder 2 Buchstaben und einer Zahl. Oder?

  • Die Höchtsgeschwindigkeit ist für die Kennzeichengröße völlig egal.


    Die FZV regelt in Anlage 4eindeutig:

    Der Begriff Leichtkraftrad ist natürlich in § 2 definiert:

    Zitat

    Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3

    Wichtig ist also nur, dass in deinem Gutachten "Leichtkraftrad" steht.

  • Wurde im MZ-Forum schon durchgekaut... einfach auf Deiner Zulassungsstelle fragen. Einige lassen noch kleine durch, die meisten sagen nene, groß muß dat sein. Oder holst Dir zusätzlich ein kleines, hab sogar schon welche mit Maßen gesehen die fast dem Versicherungskennzeichen ähneln. Bekommst zwar nicht abgestempelt, aber wenn sie Dich erwischen kostet es nur nen paar Euro Verwarnungsgeld. Machst ja keine Urkundenfälschung oder fährst ohne Zulassung. Ist halt "nur" fahren ohne amtliches Kennzeichen.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Wichtig ist also nur, dass in deinem Gutachten "Leichtkraftrad" steht.

    Dann haben sie meinen Bekannten gerollt; denn an Hubraum und Leistung hat er gar nichts geändert. Es wurde lediglich eine längere Sekundärübersetzung und damit eine Höchstgeschwindigkeit von 81 eingetragen. Damit bekam er dann einen Fahrzeugschein zu seiner ABE (aber keinen Brief) und muß seitdem alle zwei Jahre zum TÜV. Und er mußte sein kleines Schild entstempeln lassen und sich ein riesiges Schild mit dem gleichen Kennzeichen kaufen, auf das dann neben dem Zulassungskleber auch noch ein TÜV-Kleber kam.
    Ich weiß jetzt natürlich nicht mehr, ob der TÜV ihm in den Zettel für die Eintragung aus Versehen nicht mehr Leichtkraftrad geschrieben hat.
    Sollte also jeder aufpassen, daß es ihm nicht genauso ergeht.


    ___________________________________________________________-

  • Setz doch nur für die Tüv Vorfahrt die Blinker ein wenig tiefer.Die begrenzen dann die Nummernschild breite.Dann muß Dir die Zulassungsbehörde das Schmälere Schild eintragen,weil ein breiteres die Richtungsanzeige verdecken würde.Haben wir früher so beim Apal Buggy gemacht.Kleinstes Motorrad Schild ist glaube ich 20cmX20cm.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

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