ZitatDas Auto hatte einen Restwert von 200 Euro und hätte er es nicht selber sofort verkauft dann hätte die Versicherung Anzeigen für den verkauft geschaltet und hätte dass Fahrzeug dann zum höheren Preis als den Restwert verkauft um ihren eigenen ANteil zu vrringern.
Schwachsinn. Der Gutachter ermittelt, das der Unfallwagen noch wert ist und holt Angebote ein.
Die höchste Summe wird dann als Restwert angesetzt und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Nun kannst du als Besitzer sagen:
Ok, dann verkloppe ich die Karre für das Höchstgebot an den Typen, den der Gutachter dafür gefunden, aber
du musst das doch nicht.
Es ist DEIN Auto, du entscheidest, was damit passiert. Bekommst dann eben nur den widerbeschaffungswert - restwert.

