Polizei Polizei....

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • und das is der knackpunkt...ich hab ja keine batterie drinne (weil keine blinker dran) und da geht die hupe auch ne...der wachtmeister meinte aber das die trotzdem gehen muss....ich mach mir wegen dem mist doch keine mühe und bau ne batterie rein xD


    der knackpunkt ist, er hat recht. eine hupe muss hupen, und gehört auch zu N. man kann die hupe auch ohne batterie hupen lassen ;)


    der hinterreifen runter


    dafür gibt es auch gerne mal schnell punkte :i_troest:


    kann ich nicht verstehen, ohne wartung und verkehrssicheren zustand zu fahren :dash:

    Einmal editiert, zuletzt von Enrico_Nrw ()

  • Die Mühe machst du dir garantiert, wenn du nen Mängelbericht bekommen hast ist das innerhalb von glaube ich 14 Tagen zu machen sonnst wird dein Fahrzeug ganz einfach stillgelegt!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Das wichtigste ist doch wer den fettesten Motor hat.
    Mfg


    :gut_beitr:
    Lass die Jungs nur ihre eigene Erfahrung machen! Flensburg freut sich!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Solange sie keinen gefährden ist mir das auch egal, nur leider können sie ja nicht dafür Garantieren.
    Mfg

    Simson: WAR Stark, IST Stark, BLEIBT stark

    [align=center]

  • der knackpunkt ist, er hat recht. eine hupe muss hupen, und gehört auch zu N. man kann die hupe auch ohne batterie hupen lassen


    Nimm ne olle Diode und klemm se mit aufs Licht. Das Möööpt schon. Andererseits frag ich mich wozu Hupen gut sind. Um Rentner vollzumöpen, weil sie nich schnell genug übern Zebrastreifen kommen?

  • Andererseits frag ich mich wozu Hupen gut sind. Um Rentner vollzumöpen, weil sie nich schnell genug übern Zebrastreifen kommen?


    Hi,
    Wikipedia


    Zitat

    Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen.

  • Hi,
    Wikipedia


    Das sag ich doch! Den Rentner warnen bevor ich ihn umkarre. und jemanden überholen :a_zzblirre: ? Naja. vielleicht kommt der Tag.

  • Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen.

    Wer macht denn sowas???

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!