ich habe dieses proplem
ich will gerne meine simi optischt tunen
ist es erlaubt wenn ich an meine simi so ne neon röhre ein baue ?
simi licht ( neon röhre ) tuning
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Erlaubt ist es nur im Stand !Während der fahrt darfst du sowas nicht anhaben
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also welche draf ich drann bauen aber sie müssen aus sein wenn ich fahre
muss sie sich dann selber auschalten? -
Soviel ich weiss musste das mit dem Zündschloss koppeln um das legal zu bekommen!
Also so, dass ma nes nur bei ausgeschaltetem Motor anmachen kann! -
Hmmm,
bei Autos ist es oft so dass die Sache mit dem Handbremsschalter (auch PARKbremse genannt) gekoppelt wird.
Damit eben das Licht nur im Stand geht.
Du wirst schon einen Weg finden um das so zu schalten dass ein Leuchten im Fahrbetrieb verhindert wird...
Und verrate und ruhig mal wo Du den Handbremshebel anbaust...

Gruß
Jan -
naja wäre ja einfach mit dem hauptständer zu koppeln
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Na Vorsicht!

Also erstmal die Stvzo:
Die sagt im §49a:
"An Kraftfahrzeugen
und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein[...]"Wichtig ist hier das Wörtchen "nur".
Lichttechnische Einrichtungen im Sinne von dem Paragraphen sind ALLE Lampen und Leuchten mit einer Lichtaustrittfläche nach außen.
Innenleuchten zB fallen also raus solange sie nur nach innen leuchten. So zB in meinem Trabi, Neonfunzeln unterm Armaturenbrett machen den Fußraum grün. Klar sieht man grünes Licht nachts auch etwas von draußen, das ist aber egal weil die Lichtaustrittfläche der Leuchte eben nur nach innen gerichtet ist.Son Moped hat dummerweise nur keinen Innenraum.
Damit Fällt so ne Röhre IMMER unter Lichttechnische Einrichtung. Das gilt für den gesamten Geltungsbereich der Stvo, völlig egal ob das Fahrzeug steht, fährt oder grad irgend wo runterfällt.Bei der Dekra liest sich das zB so:
http://www.dekra.de/de_DE/1471Interessant hierbei ist, das all das auch für Laternen gilt die garnicht oder nur bei ausgeschalteter Zündung funktionieren.
Kommen wir zur Praxis:
So ne Simme muß ja in der Regel weder zu Tüv noch Dekra, also schonmal kein Durchfallen bei der HU.
Bleiben also die Trachtenträger auf deutschlands Straßen:Es kann durchaus sein, das wenn man so ne Lampe am Moped hat und diese nur funktioniert solange das Gefährt auf dem Ständer steht (zB), der Ordnungshüter nix weiter dazu sagt.
Zulässig is das deswegen aber noch lange nich
Kommst du an nen Beamten der grad Stress mit seinem Chef hatte, warum auch immer schlechte Laune oder dem einfach dein Gesicht nicht gefällt dann zahlst du! Die rechtliche Handhabe dazu hat er

Chrom
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Da hat Chrom eindeutig recht!
Obendren würde ich dir auch nicht empfehlen irgendwelche Neons anne simme zu basteln!
Sieht zwar schick aus, aber ist meiner Meinung nach an einem Alltagsgefährt sehr fehl am Platz.
Was ist wenn dich jemand nicht ausstehen kann und dir die Neons "anknackt", oder wenn dir bei winter/frost/regennässe
dir die Dinger laufend kaputtgehen!Obendran sind die meißten neons für 12 Volt (autobordspannung), ich weiß gar nicht ob es auch welche für 6 Volt gibt, sodass sie
an eine normale Simme passen!
...oder du bastelst dir was um!Grüße, Christian

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vielend dank an alle

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