Simson Schwalbe Kindersitz

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  • Hey,


    ich hab mich auch mit dem Thema auseinander gesetzt und dann den ADAC mal gefragt.


    Ganz wichtig ist: Aus Sicherheitsgründen wird nicht empfohlen das Kind vorn zwischen den Armen zu transportieren, da das Kind ins Lenkrad greifen könnte etc.
    Sollte man sich dann aber doch entscheiden, den Kindersitz zu verwenden gilt:
    StVZO §35a (Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder) und da für uns der Absatz (9)


    "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können."


    Sagt also aus: Wir dürfen unsere Sitze ob Original oder Nachbau verwenden. Es gibt kein Verbot seitens des Gesetzgebers.


    Des Weiteren empfiehlt der Rechtsanwalt des ADAC, nur den Originalsitz mit Prüfzimmer und KTA-Nummer zu verwenden.
    Wer sagt denn das der nachbau auch wirklich hält. MZA, der Produzent hat zwar alle rechte gekauft, warum sie dann die Prüfziffer nicht draufdrucken, kann nur MZA sagen und als Privatkunde bekommt man leider keine Auskunft.


    Der nette Verkehrspolizist darf uns also die Fahrt mit Kind und Kindersitz nicht verwehren. Er kann uns nur Ärger ohne die Nummer machen und uns zur Dekra / Tüv schicken....


    Wir werden, wenn also nur einen Originalsitz verwenden. Ob wir dann allerdings wirklich im Alltag damit unser Kind transportieren steht auf einen anderen Blatt.


    Hoffe es hilft.


    LG
    Charly

  • ganz einfach


    laut Einigungvertrag sind alle im Straßenverkehr zugelassenen KFZ bis Bj. 1989, und Zubehör zugelassen, auch wenn es der heutigen Norm nicht entspricht, das heißt


    ein org. DDR Teil ist zugelassen, und versichert!!!


    Nachbau nicht versichert, im Falle eines Schadens Kosten selbst tragen

    Die Aufbringung eines alten Markenzeichens auf ein neues Produkt, ändert nicht dessen Qualität
    mit der Erfindung der Glühlampe gabs den Wolframfaden nicht mehr einzeln ;(
    Die Erinnerung an schlechte Qualität hält länger, als die Freude über einen billigen Preis!!
    Wasserabziehbilder [b]1.Oualität
    Gebrauchtteile auf Anfrage
    http://www.oldtimerdienst-engisch.de

  • Hi,


    im Grunde hat der Anwalt Recht, dass man nach §35a den Kindersitz anbauen muss. Aber imho muss da doch ein Prüfzeichen drauf sein, das sagt eindeutigt §22a Stvzo.


    Damit hat awotelo recht, das nur ddr Sitze mit Numern gehen.


    MfG


    Tobias

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