KBA irgendwie falsche ABE zugestellt ?

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  • Hallo,


    hab soeben meine ABE für meine S51 abgeholt. Vor 2 Wochen hat meine Mutti glaube auf der polizei diese KBA beantragt und alle notwendigen daten eingetragen inkl. Rahmennummer. Soweit so gut. Sie musste aber keine genaue Typangabe oder sonst was machen.


    Auf den papieren steht u.a. S51 B1-3 da würde bedeuten eine U Zündung und ein 3 gang Motor. ICh hab jedoch eine E Zündung. Zum anlasser steht 25W/21W 6V ich hab jedoch eine 12V Anlage mit 35W/21W
    Jedoch beim Motor steht M531 ist das dann der S51 Motor mit 3 Gängen ? Weil ich hab ja nen S50 Motor drinne.Achja nen hochgezogenen Auspuff hab ich auch noch.


    Mir steigt das nen bissel zu kopf. Weil meine Mom keine genauen Angaben zu dem Fahrzeug machen musste.



    Bitte um Hilfe der sich mit sowas vllt nen bissel auskennt

  • Na dann überleg doch mal.....


    Nen S50 Motor gehört sowieso nicht in eine S51, die 50ccm-Motoren M53 und M5x1 sind LEGAL durchtauschbar. Was letztendlich in der ABE steht und was tatsächlich verbaut ist, ist bei einigen Sachen total irrelevant. Die Vape ist ebenso legal wie Enduro-Auspüffe. Dann ist deine Kiste einfach nur verbastelt.


    In meiner ABE steht auch S51 B1-4 drin, obwohl es ne Enduro ist ^^


    Hauptsache Typ, Rahmennummer und Baujahr stimmen.


    MfG


    Christian


    P.S. Warum hast du die bei der Polizei beantragt? Wusste gar nicht, dass das geht.... ?(

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ah okay na dann dürftes doch passen.


    Wie du schon angesprochen hast sie ist extrem verbastelt wurden. War als geschenk zum geburtstag und meine Eltern kennen sich auch nicht mehr so aus mit den dingern wie vor 20 Jahren deswegen mache ich ihnen auch keinen Vorwurf. Wo man immer zu sagen pflegt hauptsache es fährt


    ich hatte schon angst das ALLES 100% stimmen muss



    Mfg

  • Bei dir wurde wahrscheinlich einfach nur nen S50 Motor samt 12V E-Zündung eingebaut und nen kuuuuhlen :biglaugh: Enduroauspuff dran. Sind aber alles legale Umbauten, deswegen musst dir wegen anderer Angaben in der ABE keine Sorgen machen.


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ach ich war sehr verblüfft als ich das gelesen hab.


    Bremsverzögerung vorne 4.3 m/s² hinten 4.6m/s² das glaube ich nicht so ganz
    In der Schule in Physik hatten wir mal bremsverzögerung und da steht im Lehrbuch was von bremsen vorne 5.2m/s² hinten 2.8m/s²


    Sind unsere bremsen soviel besser ?



    Mfg

  • Du darfst Birnen mit Äpfeln und Praxis mit Theorie nicht verwechseln.


    Die Bremsangaben in der ABE sind vom Werk gemessene Idealwerte. Die bessere Hinterbremsen hinten resultiert aus dem starren Bremsgestänge und vorn der Bowdenzug.


    Zudem haben Scheibenbremsen eine wesentlich bessere Bremsverzögerung und dazu noch einen Bremskraftverteiler, der die Bremskraft auf 60-40 regelt, d.h. 60% vorn und 40% hinten (den wir in einer Simson aber nicht haben).


    MfG


    Christian

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    (A. Einstein)

  • Danke dir :D


    Das geilste ist meine Mutti hat 12V gesagt was amchen die 6 V naja ich lass das jetzt so einfach wenn die die ABE anzweifeln sag ich ich hab kein plan ham meine eltern gemacht aber soweit stimmen ja die richtigen angaben aber manchmal sucht die Polizei auch nach fehlern dies agr nciht gibt

  • Ja wie gesagt, vollkommen egal, was in der ABE drinsteht und was tatsächlich verbaut ist, sofern die Umbauten legal sind. Ich hab auch ne Enduro mit unten liegenden Auspuff, Vape, flachen Lenker und bald Halogen...ist aber alles so erlaubt.


    Anhand der ABE sieht man aber, was an dem Mopped mal original war...die haben da alles in ihrer Datenbank. ;)


    MfG


    Christian

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    (A. Einstein)

  • Du darfst Birnen mit Äpfeln und Praxis mit Theorie nicht verwechseln.
    Zudem haben Scheibenbremsen eine wesentlich bessere Bremsverzögerung und dazu noch einen Bremskraftverteiler, der die Bremskraft auf 60-40 regelt, d.h. 60% vorn und 40% hinten.


    Das kenn ich nur von BMW Motorrädern oder ich bin OutOfTime ^^

    When all is sealed and signed
    You prostitute your mind

  • Anhand der ABE sieht man aber, was an dem Mopped mal original war...die haben da alles in ihrer Datenbank. ;)

    Genau. Die ABE wird natürlich für das Originalfahrzeug ausgestellt, da es ja eben keine neue ABE ist, sondern nur eine Ersatz-ABE. Welche dann ausgestellt wird, wenn die Original-ABE nicht mehr verfügbar ist. Und diese gilt dann natürlich auch zunächst nur für das Originalfahrzeug. Alle darüber hinausgehenden Änderungen führen dazu, dass die ABE erst einmal ihre Gültigkeit verliert. Denn wie der Name es schon sagt, ist die "Allgemeine Betriebserlaubnis" eine typspezifische Zulassung (Betriebserlaubnis) für eine bestimmte Modellreihe. Weshalb sie keine individuellen Änderungen umfassen kann. Für solche Änderungen gibt es dann halt mehrere Möglichkeiten, wie das "neue" Fahrzeug wieder eine Betriebserlaubnis bekommen kann. Manchmal ist das einfach, weil die Änderung im Rahmen der KTA-Typzulassung erlaubt war. Dann gilt weiterhin die Original-ABE, z.B. bei Umbau von M531 auf M541 bei der S51 B1-3 oder beim Anbau eines speziellen Kindersitzes. Oder der Dritthersteller besitzt für seine Teile selbst eine Typzulassung, sprich ABE. Hier wird es dann aber schon komplizierter, da die spezifische Teile-ABE nur zusammen mit der Original-ABE gilt, also für ein originales oder nur im Rahmen der Originaltypzulassung verändertes Fahrzeug. So kann es zumindest theoretisch passieren, dass zwei Teile-ABE zueinander inkompatibel sind. Schließlich erfolgt die Typzulassung von Teilen von Drittherstellern nur auf Basis der Originaltypzulassung und kann bestimmte An-/Umbauten nicht erfassen. Dann und in allen anderen Fällen musst du halt zum TÜV, wo es dann auch wieder mehrere Optionen gibt (einfache Eintragung, Einzelabnahme). Wurde aber letztens in einem anderen Thread schon einmal einzeln aufgeführt. Ich glaube, es ging da im konkreten Fall um einen anderen Lenker.


    Zusammenfassend gilt: die vom KBA ausgestellte Ersatz-ABE kann nur für das Originalfahrzeug ohne Beachtung der individuelle Änderungen ausgestellt werden. Alles andere wäre eine neue, fahrzeugspezifische Zulassung, die dann nicht vom KBA erfolgt, sondern vom TÜV. Das einzige, was passieren kann, wäre eine Ausstellung auf ein anderes Modell des selben Types. Zum Beispiel S51 B1-4 statt B1-3.


    Gruß,
    Sven

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