Mitführungspflicht ABE

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  • Hallo liebe Simsonverrückten,


    Ich habe letztens meine neuen Papiere vom KBA bekommen und wundere mich gerade über die Größe dieser. Mir ist klar dass man die ABE immer mit dabei haben sollte. Jedoch hat die neue ABE nicht mehr die kleine Form die man schön in das Portmonaie stecken kann sondern ist doppelt so groß (sieht so aus wie A6).


    Hab ich irgendwas falsch gemacht bei der Bestellung oder sind die jetzt so groß? Muss ich die trotzdem mitnehmen? Kann man auch eine beglaubigte Kopie mitnehmen die man auf 50% herunterskaliert? Kann ich die Falten? Das ist sie aber ziemlich dick....


    Freu mich über jede Hilfe :)
    ben.pu :b_wink:

  • Nee, das Gesetz gilt nur für ABEs bis zur durchschnittlichen Portmonaiegröße ;)


    Klar musste die trotzdem mitnehmen, falte sie doch einfach, ist doch egal.

  • hab die originale gefaltet und ab in den geldbeutel
    muss jeder selbst entscheiden ob original oder kopie. an sich kann die rennleitung aber immer etwas gegen eine kopie sagen. man muss eben die ABE mitführen, und nicht eine kopie der ABE
    meist scheinen die grünen das aber recht lässig zu sehen (aber nicht immer was andere sachen hier im forum zeigen...)

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