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  • Ich besitze ein Simson Duo 4/1 mit 49,6cm Typ KR 51/1 S, habe seit letztem Jahr den B17 Führerschein erworben und werde in wenigen Monaten 18 Jahre alt hab also einen M Führerschein.
    Das Duo läuft noch nicht ist aber in einem super Zustand wollte jetzt ein paar Fragen in die Runde werfen:


    - Welches Nummernschild reicht aus ? Mein Dad hat es immer mit dem kleinen Mofa Schild gefahre (fährt aber runde 70kmh)


    - Kann ich mit dem jetzigen Führerschein das Duo führen ?


    - Und was passiert wenn mich die Polizei wegs zu schnellen Fahrens aufhält, mein Onkel meinte (der begeisternder Simson Fahrer ist) das wenn man mich kontrolliert ich mich auf die Aussage beruhen kann; das es ja keine Ersatzteile mehr gibt und es ein Oldtimer ist..


    Wär Klasse wenn ihr mir helft..
    Schönen Tag


    Florian Rogg

  • Hi,


    erstmal herzlich willkommen im Forum.


    Also das Duo kann ganz normal mit nem kleinen Versicherungskennzeichen gefahren werden. Bei der Versicherung musst Du es als Krankenfahrstuhl zulassen. Ist auch billiger. Ich glaube bloß 27 eus bei der DEVK.


    Zum Führerschein: Wenn Du den B17 Führerschein hast, kannst Du bereits alleine fahren, da Du das Mindestalter für die M-Klasse bereits mit 16 erreicht hast und diese Klasse ja mit inbegriffen ist, wenn Du die Klasse B machst.


    Mit der Polizei wäre ich mir net ganz so sicher. Zulässig sind 10 % Toleranz mehr als in den Papieren steht. Also wenn Du dann mit 70 durch die Stadt braust (Tacho zeigt das eh net so genau an), dann kann das schon sein, das wenn die Dich anhlalten, Du notfalls zum TÜV musst und die das dort nachprüfen. Sollte aber alles original sein (kein 60-er Zylinder oder so), sehe ich da keine so großen Probleme.

    :D :D :D Trotz Mauer und Wende...SIMSONPOWER OHNE ENDE !!! :D :D :D


    Liegt die Baumarktrakete tot im Keller, war die alte Simmi wieder schneller !!! :P :P

  • Hallo Florian
    du kannst mit einem M Führerschein ein Duo fahren,auch wenn es ein kleines Kennzeichen ist und billiger.Ich weiß jetzt fangen sicherlich viele an und meinen das sei falsch, doch als ich meine neuen KBA Papiere bekommen habe ,habe ich auch zugleich einen Anhang dabei bekommen wo es heißt das ein Duo,Louis Krause und ein Robur unter Krankenfahrstühle gelten und so durch benutzung rein nur für körperlicht Personen gelten.Man sollte das zulässige Straßenverkehrsamt fragen.

  • Ich hab zu dem Thema "Welchen Führerschein fürs Duo (und braucht man überhaupt einen)?" mal ein paar Gesetze gewälzt und nen kleinen Aufsatz verfasst. Das Ergebnis gibts in meinem Blog unter diesem Link.
    Das man zum Führen eines Krankenfahrstuhls auch behindert sein muss, ist übrigens mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden. Auch als Nichtbehinderter darf man Krankenfahrstuhl fahren (Siehe meinen Blogartikel).
    Bei "zu schnellem fahren" ist es egal ob es ein Oldtimer ist oder es keine Ersatzteile mehr gibt. Die Geschwindigkeitsregeln "vom Schild" gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Worauf du dich aber berufen kannst, wenn generell mokiert wird, dass du schneller als 45 km/h bist (Was ja eigentlich die Mofa-Grenze ist), ist das dein Duo offiziell 60 km/h +10% Toleranz fahren darf. 1. stehen 60 km/h in den Papieren und das beruht auf der Ausnahmegenehmigung im Einigungsvertrag (siehe 2. Unterpunkt (21) und (22)).
    Einfach ausdrucken und einpacken. Bei Bedarf erklären.

  • jetzt mal was was zum thema duo und geschwindikeit. in meinem papieren steht keine kmh angabe, lediglich 49 ccm. wenn mein duo jetzt 80 kmh fahren würde könnte mir doch keiner etwa oder doch???

  • jetzt mal was was zum thema duo und geschwindikeit. in meinem papieren steht keine kmh angabe, lediglich 49 ccm. wenn mein duo jetzt 80 kmh fahren würde könnte mir doch keiner etwa oder doch???

    gute frage.. weiss nicht wie das bei nem krankenfahrstuhl ist..
    aber bei nem "normalen" ddr moped dürftest du "nur" 60km/h fahren, dank dem einigungsvertrag.. - jedenfalls mit mopedkennzeichen und M Führerschein..
    mit richtigem kennzeichen und a(1) dürftest du 80kmh fahren.. mhh

  • Die DDR-ABE gilt ja fort und die gilt nur bis zu 60 km/h. Für Geschwindigkeiten darüber hinaus ist das Fahrzeug nicht zugelassen.
    Das selbe Spiel gibt es ja auch für einige Schwalben. Die haben ein großes Kennzeichen, weil sie offiziell über 60 km/h laufen. Das wurde dann aber auch extra vom TÜV abgenommen.
    Mit den normalen Papieren/Zulassung darfst du dich nur innerhalb der normalen DDR-ABE bewegen, sprich 60 km/h + Toleranz.
    Was genau in deinen Papieren steht ist irrelevant und dient nur als "Anhaltspunkt". In einigen Duo-Papieren stehen so wilde Sachen (Einstufung als KR 51/1 S etc.), dass du dich darauf nicht berufen kannst.
    Ist beim Auto ja ähnlich. Selbst wenn dir gewisse Anbauteile eingetragen sind (durch Vitamin-B oder einen blinden Prüfer), darfst du sie trotzdem nicht mitführen, wenn sie eine Verkehrsgefährdung darstellen. Ein Duo mit normalem Fahrwerk/Bremsen und 80 km/h+ ist nichts anderes als eine Verkehrsgefahr.

  • @ FlIpSiD3: Schau ob der Motor wirlich nur nen 50er ist. Wenn ja ist das überhaupt kein Problem!


    PS: Obwohl ich bezweifle das man mit nem Duo und nem 50cm³ auf 70km/h kommt !!!
    PPS: Vielleicht liegts aber auch an der Lachgaseinspritzung, die solltest du dann rausbauen :biggrin:

  • Doch hat 50ccm ich glaube der Originale Vergaser ist nicht mehr vorhanden :D
    Ich werde heute zur Polizei gehen und dort mal nach nachfragen ;)
    Danke an alle...

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