gekürztes schutzblech

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  • ist ein gekürztes ´schutzblech (hinten) verboten?
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    ICH WOLLTET MEIN BANNER JA NICHT

    !!!!WICHTIG!!!!-Wenn ihr ein Thema aufmacht, sucht vorher erstmal,ob es das Thema schon gibt-!!!!Wichtig!!!!

  • Da wäre ich mir mal ausnahmsweise nicht so sicher. Fahrwerk ist es jedenfalls nicht.


    Mir hat jedenfalls mal einer beim TÜV gesagt, daß es nur nicht scharfkantig sein darf. Sonst ist alles erlaubt... nur nicht sinnvoll. Man wird doch bei Regen so dreckig ?

  • @OmAaLuTz
    Also hab auch schon gehört, dass es verboten ist...
    im Zweifelfall nicht verzagen,
    Fidi fragen


    @all Noch mal ne klene Zwischenfrage:ist ein Enduro-Schutzblech(vorne)verboten?:smokin:

  • naja vielleicht mal für die Disk.


    Das Teil hat für die Verkehrssicherheit keinen direkten Einfluss.


    Und was soll denn dann mit den Autos sein, die hinten z.B. keine Schmutzfänger haben ???


    Also ich denke, Du kannst sogar komplett ohne fahren... ohne Probleme.

  • Wenn es ein original Teil ist, dann ist es erlaubt, ansonsten eintragen lassen.
    Das kürzen der Schutzbleche ist erlaubt, wie schon gesagt wurde, wenn der Hintermann icht nass wird, nichts von dem auf das Visier regnet, und es nicht scharf ist.
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  • Ich hab meins uber den originalen Löchern fürs Nummernschild abgeschnitten, aber nicht richtig entgraten, und deann hat sich mein ZUweiradmechaniker dran geschnitten. Darf man nicht auch ohne Schutzblech fahren?
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    ROST, WAS IST DAS???

    Unsere Mokicks kommen nicht umsonst aus den Jagdwaffenwerken...

  • Hi,


    Also ich kann jetzt nur für Motorräder sprechen dürfte aber ja hier auch nicht anders sein.


    Generell ist kürzen erlaubt, (scharfe Kanten vermeiden, wie bereits gesagt wurde)
    desweiteren galt in deutschland die alte 150mm Regel.
    was meint das das schutzblech max. 150mm über der Radachse enden durfte.
    Nach neuen EU Bestimmungen, ende der 90er Jahre, hat sich dies jedoch zum besseren geändert.
    Ab jetzt ist eine "ausreichende Abdeckung des Hinterrades" vorgesehen was wiederum im ermessen des Tüv Beamten ist.
    viele machen aber das Erstzulassungsdatum zum Entscheidungskriterium, also vor ende Neunzig 150mm, darüber gilt gilt die neue Verordnung die mehr Spielraum zulassen kann aber nicht muss.


    Fakt ist mit 150mm ohne scharfe kannten dürfte eigentlich nichts passieren.

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