ist ein gekürztes ´schutzblech (hinten) verboten?
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ICH WOLLTET MEIN BANNER JA NICHT
gekürztes schutzblech
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Ja!
Ich glaube es darf max. 10 cm gekürzt werden (sagt man bei uns), aber andere aus dem Forum sagen man darf es überhaupt nicht...
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Check out the homepage of SSC...
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denkt mal logisch , man darf eigentlich nichts am schutzblech ändern ,... das is doch ne veränderung am fahrwerk usw....
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Wem die SCHEIßE bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen!
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Da wäre ich mir mal ausnahmsweise nicht so sicher. Fahrwerk ist es jedenfalls nicht.
Mir hat jedenfalls mal einer beim TÜV gesagt, daß es nur nicht scharfkantig sein darf. Sonst ist alles erlaubt... nur nicht sinnvoll. Man wird doch bei Regen so dreckig ?
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auf jeden fall darf es nicht so gekürtzt werden, dass die fahrzeuge hinter dir dreckig werden
--SiMsOn-EaSy-RiDeRs
s51(s70)Fahrer
ebenfalls kr51/1Fahrer
Mein Moped-alt -
@OmAaLuTz
Also hab auch schon gehört, dass es verboten ist...
im Zweifelfall nicht verzagen,
Fidi fragen@all Noch mal ne klene Zwischenfrage:ist ein Enduro-Schutzblech(vorne)verboten?:smokin:
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nein, nich verboten
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naja vielleicht mal für die Disk.
Das Teil hat für die Verkehrssicherheit keinen direkten Einfluss.
Und was soll denn dann mit den Autos sein, die hinten z.B. keine Schmutzfänger haben ???
Also ich denke, Du kannst sogar komplett ohne fahren... ohne Probleme.
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Wenn es ein original Teil ist, dann ist es erlaubt, ansonsten eintragen lassen.
Das kürzen der Schutzbleche ist erlaubt, wie schon gesagt wurde, wenn der Hintermann icht nass wird, nichts von dem auf das Visier regnet, und es nicht scharf ist.
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Ich hab meins uber den originalen Löchern fürs Nummernschild abgeschnitten, aber nicht richtig entgraten, und deann hat sich mein ZUweiradmechaniker dran geschnitten. Darf man nicht auch ohne Schutzblech fahren?
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ROST, WAS IST DAS???
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