So, jetzt nochmal was dazu:
Ich habe am 01.03. Geburtstag, und auf meinem rosa Waschlappen steht folgendes drauf:
ZitatDer Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum 28.02.2009 (Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres) Kraftfahrzeuge der Klassen B
und BE*)nur in Begleitung einer der nachfolgend genannten Personen führen [...]
heißt das jetzt, dass ich bereits am 28. alleine fahren darf? oder doch erst am 01.03.? Weil an und für sich müsste im letzteren Fall doch ein "einschließlich" mit drauf stehen oder?