noch ne bf17 frage...

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  • So, jetzt nochmal was dazu:
    Ich habe am 01.03. Geburtstag, und auf meinem rosa Waschlappen steht folgendes drauf:

    Zitat

    Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum 28.02.2009 (Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres) Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE*) nur in Begleitung einer der nachfolgend genannten Personen führen [...]

    heißt das jetzt, dass ich bereits am 28. alleine fahren darf? oder doch erst am 01.03.? Weil an und für sich müsste im letzteren Fall doch ein "einschließlich" mit drauf stehen oder?

  • Elion, das ist falsch. ich bin 2 oder 3 monate damit gefahren, weil ich es zeitlich nicht geschafft habe den richtigen abzuholen. desweiteren wurde mir erst nach 1 monat bescheid gegeben, das die Plastekarte zur abholung bereit ist. man darf mit dem Rosa Wisch alleine fahren. darfst ja auch Moped damit fahren, den hast du nähmlich ab dem 17. geburtstag "zur freien verfügung"

  • Richtig, der rosa Lappen ist noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, falls man halt nicht die Zeit hat, oder der eben noch nicht fertig ist, allerdings sollte dass eher die ausnahme sein, da der bereits bei bestandener Prüfung ffertig sein sollte, man bekommt ihn halt nur noch nicht.


    Und ich hab jetzt mal ein wenig gelesen zu dem Thema und habe rausgefunden, dass man ab der Vollendung des 18. Lebensjahres fahren darf, und das ist eben in meinem Fall der 28.02, am 01.03 beginnt scheinbar technisch gesehen schon mein 19. Lebensjahr...

  • eigentlich erst wenn man 18 ist. sprich bei dir am 1.3.


    geh lieber auf nummer sicher. denn wenns blöd kommt biste den Lappen wieder los, bevor du ihn wirklich hast ;)

  • würd ich auch, es geht nur darum, dass ich am 28. eine längere strecke fahren würde, aber das will ich natürlich nur wenn das auch alles legal ist...

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass auf meinem drauf stand, dass man mit dem auch nach dem 18. nicht allein fahren darf :D


    Aber gut... ist auch jetzt schon 2 1/2 Jahre her, vllt. hat sich da ja was geändert oder das ist nach Bundesländern verschieden...

  • Soweit ich das weiß, ist der Rosa Lappen (auch B17 genannt) nicht zum alleinigen führen eines Kraftfahrzeuges zugelassen, da es in dem Sinne kein Führerschein ist, sondern nur eine BEDINGTE Fahrerlaubnis.

  • Ok... hab selbst auch nochmal gesucht (weil deine Seite ja aus BW stammt)


    "Im Gegensatz zur bisherigen Regelung darf der Fahranfänger bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Begleiter ein Kraftfahrzeug mit der Prüfungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr führen."
    Quelle: http://www.landkreis-harburg.d…ge.php?typ=2&site=1000323


    Danach haben wir beide Recht :D
    Auf meiner Prüfbescheinigung (ausgestellt 8.2.2006) stand noch drauf, dass ich damit nicht allein fahren darf...
    Bin da halt nicht mehr auf dem neusten Stand, aber man lernt ja immer dazu ;)

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