hi,
ich wollt mal gerne wissen was die Polizei dazu sagt. Ist es ein Unterschied ob die Birnen aus oder an sind?
danke eure Antworten
Gruss Chris
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hi,
ich wollt mal gerne wissen was die Polizei dazu sagt. Ist es ein Unterschied ob die Birnen aus oder an sind?
danke eure Antworten
Gruss Chris
hi, also erstmal: was für birnen meinst du? was möchtest du genau wissen? hast du eine ubb verbaut und wo und wie ist sie verbaut? bitte konkreter danke!
lg bünzy :glowface:
hallo,
hast du eine abe dafür?
wohl nicht.
dann kannste dir denken was die polizei dazu sagt.
ob an oder aus, das dürfte keine rolle spielen.
alle teile die angebaut sind müsen funktionieren.
wenn es illegal ist, ist es wuscht ob an oder aus.
was meinst du was die versicherung dazu sagt falls es zu einem unfall kommt?
ich finde solche dinge käse und überflüssig.
investier das geld in sinnvolle technik oder schöner optik.
dann mußt du auch nicht immer schwitzen wenn du die grün weißen bzw deren rote kelle siehst.
gruß,
orti
Noch hab ich keine, hab aber vor mir eine hin zu bauen, so mit ca. 50 LEDs am ganzen Moped verteilt. Würde gerne wissen ob es ok ist damit zu fahren, wenn die LEDs ausgeschaltet sind. Falls es verboten ist, was ich annehme wollt ich wissen, was man dafür blechen muss, bzw. ob man Punkte bekommt.
wie teuer es wird und wiviele punkte es eventuell gibt,kann ich dir nicht sagen.
es ist aber auf keinen fall erlaubt und gibt ärger.
im versicherungsfall hast du ganz üble karten.
das ist es nicht wert.
selbst die per zigarettenanzünder beleuchteten weihnachtsbäume im pkw bzw lkw sind verboten und das gibt unnötigen streß.
mach dir doch nicht unnötig schwierigkeiten.
oder stehst du auf streß?
gruß,
orti
so viel wie ich weiß ist das nicht erlaubt!!
weil das ja eine zusätzliche beleuchtung ist die darfste beim auto ja auch nicht drunter bauen!
Zu den PUnketen bzw Geld kann ich dir nur soviel sagen: ein freund wurde mit seinem roller angehalten und der hatte ein paar Led\'s am roller ca 10 stück.... der ist in form einer verwarnung mit bußgeld davon gekommen!
aber das hängt je nach laune der Polizisten ab...
am moped zusätzliche beleuchtung anzubrigen ist meines wissens ohnehin nicht erlaubt, aber das weiß ich nur vom hörensagen, definitv weiß ich jedoch das man ne ubb an einem fahrzeug so installieren muss, dass sie nicht eingeschaltet werden kann wenn die türen geschlossen sind und das auto fährt, wenn man es so einrichtet, dass sie immer dann anspringt wenn die tür aufgeht kann man sie aus \"einstiegshilfe\" durchbekommen
und genau da liegt die Lücke
beim Auto kann man sowas als \"Einstiegshilfe\" durchbringen, mit genannter Einschränkung
die Einschränkung ware beim Moped zwar auch zu machen, allerdings gibt es keine Krücke mit \"Aufstiegshilfe\"
die UBB darf zwar verbaut sein, aber nicht angeschlossen (O-Ton Grüner) und dann kommt das große aber:
alles was angebaut ist, muss auch angeschlossen sein und funktionieren,
und da beißt sich das ganze dann
du könntest maximal fragen wie es mit Showbeleuchtung aussieht, die im normalen Betrieb abgeklemmt und Zündsicher ist
sprich nur wenn Moped aus geht überhaupt an und im normalen Betrieb durch abgezogene Klemmen gesichert, ob das allerdings legal möglich ist, musst du einen Tüvvi fragen und dir dann am besten schriftlich geben lassen für die nächste Polizeikontrolle
Also was die Polizei sagt muss dir doch echt klar sein, das Thema Unterbodenbeleuchtung ist doch ein No-Go der Legalität.
Aber ich muss ehrlich sein, ich hab auch eine 15cm lange Neonröhre unterm Tank dran.
Die benutze ich echt selten und wenn dann auf Events mit Freunden wenn wir irgendwie abends stehen wo die Polizei eigentlich nicht vorbeikommt.
Ich hatte sie auch mal belebteren Orten an, aber das nervt gewaltig das man immer denkt das die Polizei gleich kommt und das Moped mal mehr unter die Lupe nimmt.
Und nimm auf keinen Fall eine Neonröhre für den Zweck, die sind echt sehr anfällig auf Kälte und Vibrationen. Kaltlichtioden sind meiner Meinung nach die beste Wahl. Bestellbar bei akf.
im übrigen handelt es sich beim anbau einer ubb an eine simson um einen fall von schwerem dorftunig, strafbar gemäß §30, Absatz 4, SGB (Simsongesetzbuch)
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