nach unfall wieder daheim...

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  • Auszug aus der Stvo:


    §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren


    (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. [c=red]Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.[/code]


    Zitat ende


    Dh, kommt es beim Abbiegen zu einem Unfall mit dem Nachfolgendem Verkehr, hat zum Zeitpunkt des Abbiegens definitiv eine Gefährdung vorgelegen - und damit hat man Schuld am Unfall...


    Chrom

  • Moinmoin!


    Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe für dich alles wieder gut verheilt. War ja eine echt schlimme Geschichte! :shocked:


    Gute besserung, nochmals


    blue_sl1 :b_wink:

  • Innerorts ist das Überholen verboten.
    Wenn dann jemand links abbiegen möchte und dann wer links vorbei fahren will, ist das doch eigentlich nicht erlaubt?!

  • Zitat


    Original von Ultrapimp:
    Innerorts ist das Überholen verboten.


    Wo hast du das denn her?


    Du kannst und darfst Innerorts soviel überholen wie du lustig bist, es sei denn ein Verkehrszeichen sagt Gegenteiliges aus, bei durchgezogener Linie darf diese nicht berührt oder überfahren werden na und die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt auch für den Überholvorgang.
    Das die Verkehrssituation ein Überholen zulassen muß, versteht sich von selbst.
    Aber da gehts schon wieder los, man muß den Rückwärtigen Verkehr im Auge haben und den Entgegenkommenden. Vom Vorrausfahrenden sagt das Gesetz nix, nur das man nicht einfach einem hinten rein fahren darf. Anders wenn der Vorrausfahrende abbiegt, dann darf er ja laut §9 Stvo den Rückwärtigen Verkehr nicht gefährden


    Was ist überhaupt Überholen? Laut Definition muß zum Überholen Aus- und wieder Eingeschert bzw der Fahrstreifen gewechselt werden. Ist das nicht der Fall, ist das Vorbeifahren. Und das darf man innerorts sogar rechts! Vorraussetzung sind mindestens 2 Fahrspuren. Passiert übrigens im Berufsverkehr an jeder Ampel an der die linke Spur ne Linksabbiegerspur ist


    Chrom

  • Mit einem gescheiten, engagierten Anwalt lässt sich so manches richten, selbst wenn man schuldig ist bringt ein gewiefter Anwalt eine Teilschuld für den an sich unschudigen Unfallgegner raus. So viel ist sicher. Und wenn mir einer was anderes erzählen will ist das ein Schwätzer, mea sog i net, Wolfgang

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • So, habe nun schöne Neuigkeiten!


    Zuerst einmal: Überholen ist innerorts erlaubt.



    Jedoch gibt es Einschränkungen. Die Details sind in der StVO §5 zu finden. Für uns ist dort der Absatz 7 interessant:


    (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.



    Wer jetzt als Anwalt in einem solchen Fall nichts für seinen linksabbiegenden Mandaten machen kann, hat versagt.

  • danke nochmal für die genehsungswünsche.


    wie chrom schon sagte wird sich der gegnerische anwalt den §9 zunutze machen. man darf im deutschland halt nicht abbiegen ohne nochmal richtig nach hinten geschaut zu haben, obwohl das an einer kreuzung wohl die wenigsten machen...
    desweiteren können eines die versicherungen und richter garnicht leiden,wenn der \"rotzer\" an seiner simmi keine blinker dran hat.
    es gab schon urteile wo ganz einfach gesagt wurde, wer heutzutage keine blinker dran hat ist entweder dumm oder lebensmüde...
    desweiteren gibts keine zeugen die bezeugen können das ich die hand rausgehalten habe und was der unfallgegner sagen wird ist auch sonnenklar...


    alles in allem ist es definitiv kein vorteil für mich keine blinker am moped zu haben, obwohl dies laut stvzo erlaubt ist. hab ja auch schon nen brief von der polizei bekommen wo mir vorgeworfen wird nicht geblinkt zu haben und ich mich dazu äußern kann.


    am ende heißt es das er nicht überholen darf wenn ich abbiege und ich richtig nach hinten glotzen muß vorm abbiegen. sprich teilschuld.
    dadurch das man in deutschland die gesetze biegen kann wie man will sind recht haben und recht bekommen 2 paar schuhe.



    im anhang ist ein google earth lesezeichen,für alle die sich die kreuzung mal anschauen wollen. (ich bin von rechts gekommen und wollte links abbiegen)


    2 fotos vom unterschenkel hab ich auch, eines aufgenohmen vor ca. 1 woche im krankenhaus und eines gestern aufn sofa.






    und wer sich noch dafür interessiert wie der knochen repariert wurde, schaut sich diesen wikipedia artikel an: http://de.wikipedia.org/wiki/Marknagel

  • Servus Steve G.


    ich wünche dir gute Besserung und hoffe, dass du bald wieder auf die Beine kommst und vorallem, dass nichts zurückbleibt.


    So ein Unfall geht manchmal schneller als man denkt.......... :frown:

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