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  • ja, hatte meine fleppen schon mal abgegeben für 4 wochen, auch wegen zu schnell, da hatte ich noch glück, das war kurz nach ablauf der probezeit, aber damals mit meim Escort, das hatte ich aber noch in Ferien/urlaub verlegen können, das war besser. bloß diesmal weiß ich nicht.... diese regelung mit dem einen jahr abgabefrist ist doch nicht mehr oder??
    wieso bin ich gerast?? wer erzähltn sowas?? bin vielleicht bloß bisschen spät und nicht stark genug auf der bremse gestanden... kotzt mich voll an.. ich will garnich wissen wieviel punkte ich jetz schon habe deswegen, müsste ich mich ma schlau machen.
    das mit dem anfechten könnte man probieren, weil ich hatte mein Onkelz-Base Cap auf und ne Brille weil die feuchte strasse durch die sonne so gespiegelt hat, weiß nich wie das von vorne aussieht, möglich wärs das man mich nich erkennt! das schreiben kommt eh an meinen vater, der is ja auch der halter. aber wenn der sagt er weiß nich wer gefahren ist, kriegt er da nichn ding auf die mütze?? so verischerungtechnisch??
    ach ich hab keine ahnung.... kotzt mich alles an....
    --
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  • Nokjia soweit ich weiss ist es noch mit dem ein jahr frist und warum versicherungstechnisch es ist doch nichts passiert da geht doch nichts an die versicherung oder stell dir mal vor da geht jedesmal beim falsch parken eine info an die versicherung die würden im leben nicht mehr froh werden wegen dem papierkram ausserdem hätten wir ja dann den totalen überwachungsstaat und schon mal was von datenschutz gehört oder warum wird sonst auf blitzerfotos der beifahrer immer abgedunkelt
    @ s51-freak das muss dann aber schon eine sehr zweideutige situation sein ansonsten hast du ja auch in der fahrschule gelernt das die geschwindigkeit ab dem schild zählt und nicht ein graubereich von 10m existiert wenn du zu schnell in ort fährst und der blitzer 1m hinter dem schild steht dan haste pech gehabt du musst schliesslich davor bremsen und nicht beim schild anfangen zu bremsen die geschwindigkeit zählt also immer ab dem schild
    mfg

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Grundsätzlich richitg....


    Aber gemessen werden darf erst 150 m nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung.


    Und die Geschwindigkeitseinschränkung darf auch nicht grundlos sein.
    Mich haben Sie z.B. mal mit 150 auf ner 80 Strecke auf der Autobahn erwischt. Videowagen. Aber 3 Spuren.... und nichts zu erkenne, was eine Gefahr gewesen wäre. Und so ziemlich 5 km Strecke mit 80 beschränkt.
    Erst bin ich ja noch 90 - 100 gefahren. Dann Habe ich aber wieder Gas gegeben. Und als ich halt auf 150 war, wurde ich noch überholt und die Kelle.


    Dann der Staatsanwalt und mein Anwalt vor Gericht.
    Endete mit "nichtverkehrsbedingte Geschwindigkeitseinschränkung"... und somit rechtswiedrig. Freispruch.

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