Hier nochmals das Ergebnis aus dem entsprechenden Fred, falls das dort keiner gelesen hat:
ZitatAlles anzeigenWer mit einer Simson, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/Std beträgt, auf einer sog. Kraftfahrstraße (Zeichen 331) oder Autobahn (Zeichen 330) fährt, verstößt damit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), weil darauf nur Fahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 beträgt.
Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (aktuell ab 1.2.2009) sind dafür 20 Euro Verwarnungsgeld vorgeschrieben. Dieser Tatbestandskatalog verweist aber neben dem Tatbestand gegen die StVO lediglich auf die Nummer 78 des Bußgeldkataloges.
Dieser Bußgeldkatalog wurde zum 1.1.2009 zwar auch wieder geändert. Nicht geändert aber wurde die Nummer 78, in welcher die 20 Euro Verwarnungsgeld nur fällig werden, wenn man mit einem Fahrzeug, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/Std beträgt, auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße fährt.
Werden wir also mit unseren bis Ende Februar 1992 erstmalig in Betrieb genommenen Simsons, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 beträgt, wegen eines Verstoßes gegen § 18 Abs.1 StVO angehalten, dürfen wir mündlich oder schriftlich verwarnt werden. Ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen wir nicht. Wird uns ein solches mit Hinweis auf den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auferlegt, so legen wir Widerspruch ein und verweisen darauf, daß der Tatbestandskatalog lediglich auf den Bußgeldkatalog verweist, nach welchem uns aber kein Verwarnungsgeld auferlegt werden darf, weil dieser nicht den Wortlauten von StVO und Tatbestandkatalog angeglichen wurde.
Da unsere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht weniger als 60 beträgt, darf uns aufgrund des aktuellen Bußgeldkataloges kein Verwarnungsgeld auferlegt werden, obwohl wir gegen die StVO verstoßen haben.
Ich empfehle jedem in Berlin, der Tunnels, Unterführungen (z.B. unter dem Alexanderplatz) oder z.B. die Hauptspuren der Heerstraße, wo überall die Höchstgeschwindigkeit auf 50 beschränkt ist, ab und zu befährt (oder auch ´mal kurz auf die Stadtautobahn geht, was allerdings nicht so empfehlenswert, da nicht sonderlich spaßig ist), die Seite aus dem Link von Schwalbenfahrer (oder diesen hier) mit dem aktuellen Text des Bußgeldkataloges ab 1.2.2009 auszudrucken und mit sich zu führen.
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