Taxameter am Taxi pflicht?

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  • Ich habe folgende Frage.


    Ist ein Taxameter am Taxi pflicht?


    Wir sind heute von der Disco (eben) mit dem Taxi nach Hause gefahren und sie sagte sofort am Anfang der Fahrt 20€.Ich hab gesagt der Taxameter soll an gemacht werden aber sie beineinte dieses.



    Hab nu gesagt ich werde gucken ob es gesetzlich rechtens ist.Habe extra die Quittung mit Name geben lassen.



    Bei der letzten Fahrt hatten wir den Taxameter an und mussten statt diesmal 20€ bei 15€ zahlen.


    Ich lass mir doch net alles gefallen.



    Also helft mir mal bitte :b_wink:




    Sie war sich ganz sicher das sie Recht hat :mad:


    mfg Stephan89 :b_wink:
    [f4]1,20€ pro Km sagte sie als ich gefragt hab.Und es waren cirka ~ 8km-10km[/f4]

  • Also ich hab mich da letzens mit nem Taxi fahrer drüber unterhalten.
    Kann sein das das in Taxiunternehmen bei jedem anders geregelt ist, aber bei ihm war ein Kilometerzähler Pflicht. Dazu sind auch 2€ anfahrtskosten Pflicht.


    Man kann aber auch sagen, wir müssen da und da hin, haben 20€, reicht das? Und wenn er sagt ja ok, dann wird der Kilometerzähler ausgemacht.


    allerdings mehr zu verlangen, als mit Zähler, ist meines Wissens nicht rechtens.

  • Natürlich ist es Pflicht das Taxameter einzuschalten!
    Ausnahmen gibt es nur bei staatlich genehmigten Sonderstrecken, wie hier bei uns das \"Airport-Shuttle\". Das darf man pauschal abrechnen.
    Verboten ist es z.B. auch dem Taxifahrer auf einen Festpreis hin zu überreden, da solche Fahrten dann mal locker an der Steuer vorbei gehen und nur dem Fahrer selbst was nutzen. :b_wink:
    Man kann also davon ausgehen das jede Fahrt(Sonderfahrten wie oben beschrieben ausgeschlossen) ohne Taxameter eine \"Schwarzfahrt\" ist und somit nicht legal.


    Diese Informationen habe ich von mehreren Taxifahrern die sich genötigt fühlten mir auf etlichen Fahrten die \"blöde\" Gesetzgebung erklären mussten :teufel:


    Nico

  • bei uns hier gibt es nur eine Festpreisstrecke, das ist die sogenannte Kurzstrecke, da entfällt die \"Einstiegspauschale\".
    Das Taxometer läuft trotzdem, weil bei erreichen des Kurzstreckenpreises (glaube2,40) das Taxi anhält, egal ob am Ziel oder nicht

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Bin schon sehr oft Taxi gefahren und kenn mich da aus.... :b_wink:


    Das Taxameter muss immer an sein.
    Aber irgendwie schaltet das Teil in einen anderen \"Tarif\" sobald das Fahrzeug steht.


    Wenn man fährt, gehts nach Kilometer.
    Wenn man hält, gehts auf Zeit.


    Ich hab schon oft Taxifahrer bequatscht > 20€ , ok?


    Aber dort lief der zähler meistens auch...


    @ Stephan,


    Wenn du wolltest sie soll das Taxameter einstellt, sie es dennoch nicht tat, beschwer dich beim Unternehmen...
    Schriftlich an den Geschäftsführer...
    Am besten macht das ein Kumpel der mitfuhr auch...
    Wenn du die Strecke evtl. öfter fährst und weist wie teuer die ist, sei so frech und fordere dein Geld zurück...
    Das zieht und gibt mächtig ärger bei der Tussi...


    MfG Robert.

  • Also erstmal ist ein Taxameter eben KEIN Kilometerzähler!
    Das was das Ding anzeigt setzt sich aus Zeit und Geschwindigkeit zusammen. Darum kostet im Taxi auch zB stundenlanges an der roten Ampel gestehe Geld, warten auf \"warten sie bitte, ich komm gleich wieder\" etc.
    Im Regelfall wird dieses Ding auch eingeschaltet, man kann aber auch Festpreise mit dem Fahrer/in ausmachen. Zum Beispiel bei sehr weiten Strecken. Ob das dann billiger oder teurer wird als mit Taxameter, hängt auch immer so ein bischen vom Verhandlungsgeschick ab. Gesetzwiedrig wird die Sache erst, wenn man deutlich mehr als den sonst üblichen Preis zahlen soll. In deinem Fall vielleicht 50-60Euro. Aber ob nu 15 oder 20 ist ein so großer Unterschied nich. Ein paar rote Ampeln mehr und schon isses teurer.


    Worüber du dich beim Taxiunternehmen beschweren könntest, wäre die Nummer das die Fahrerin selbst auf deine Bitte hin nicht das Taxameter einschalten wollte. Dazu brauchst du aber die Taxinummer (steht dran) oder wenigstens das Kennzeichen.


    Aber mal was anderes, wollte die gute vielleicht etwas mehr aufgrund besonderer Umstände? Soll heißen wart ihr bzw einer von euch sturz betrunken? Bestand Gefahr das wer ihr Taxi vollkotzt?
    Für solche Sachen kommt nämlich in der Regel auch nicht der Fahrgastt auf, der hampelt dann ins Bettchen und der Taxifahrer kann zusehen wie er das Taxi sauber bekommt...


    Chrom

  • Steht das irgendwo gesetzlich festgehalten?


    So das ich denen was vor die Nase zu halten habe.


    Zeuge is mein Kumpel :dance:



    Frech meinte sie kannst gerne mein Chef anrufen.
    Vielleicht war sie selbst die Chefin :shocked:

  • Du wir waren froh eine Taxinummer besorgt bekommen zu haben.


    Sie sagte jo 30min da!!!


    Aber es waren fast 50min :frown:



    Und rausschmeißen weil ich diskutiert habe wollt sie mich auch fast :biglaugh::biglaugh:

  • Also mal um ein paar Zahlen zu nennen. In jedem Kreis sind die Tarife anders, also könnt ihr das ja mal ausrechnen.


    Taxi-Tarife für den Kreis Mettmann


    Grundpreis 2,20 Euro


    darin sind enthalten


    * im Tagtarif die ersten 66,67 m Fahrtstrecke
    * im Nachttarif die ersten 62,50 m Fahrtstrecke
    * im Sonn- und Feiertagstarif die ersten 62,50 m Fahrtstrecke


    Kilometerpreis Tagtarif an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr


    * für den ersten Kilometer 1,50 Euro, somit für 66,67 m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * für den 2.-5. Kilometer 1,40 Euro, somit für 71,43 m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * ab dem 6. Kilometer 1,30 Euro, somit für 76,92 m Fahrtstrecke 0,10 Euro


    Kilometerpreis Nachttarif an Wektagen (Montag bis Samstag in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr


    * für den ersten Kilometer 1,60 Euro, somit für 62,50 m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * für den 2.-5. Kilometer 1,50 Euro, somit für 66,67m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * ab dem 6. Kilometer 1,40 Euro, somit für 71,43m Fahrtstrecke 0,10 Euro


    Sonn- und Feiertagstarif an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages


    * für den ersten Kilometer 1,60 Euro, somit für 62,50 m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * für den 2.-5. Kilometer 1,50 Euro, somit für 66,67m Fahrtstrecke 0,10 Euro
    * ab dem 6. Kilometer 1,40 Euro, somit für 71,43m Fahrtstrecke 0,10 Euro


    Wartezeitentgelt pro Stunde 20,45 Euro, somit je angefangene 17,6 Sekunden 0,10 Euro

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