Nass gespritzt

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  • Hey,


    hab aus gegebenen Anlass mal ne Frage. Ich wurde heute in ner 20er Zone, von nem Mazda überholt, der dann durch ne Pfütze ist und meine Mitfahrerin und mich ordentlich nass gemacht hat. ich war selbst 20 schnell...gab also keinen Grund mich zu überholen und ich fuhr auf ne Engstelle zu. Fahrbahn war halt nass aber gut einsehbar, da man vom berg kommt. Ich ihm hinterher...zur rede gestellt. ER hat es nicht eingesehen...fragt mich noch eher was ich mit dem Moped auf der Straße zu suchen habe und das Überholen legitim sei. Hab mir das Kennzeichen notiert und überlege Anzeige zu erstatten. So dermaßen uneinsichtig..das gibts gar nicht. Ich bin es einfach leid..mit dem Moped als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse angesehen zu werden.
    Wie würdet ihr vorgehen und meint ihr ich hab ne Chance da was zu erreichen.


    lg

  • Aus der Erfahrung eines Bekannten weiß ich, daß für das nassmachen gar nix kommt. Du müßtest ihm da Absicht nachweisen können un das wirste net schaffen.
    Daß er Dich überholt hat ist sicher auch nichts, wo sich die Pol besonders für Interessiert - generell darf er das und daß Du 20 draufhattest kannste auch net beweisen.


    Bleibt die Frage, ob er den vorgeschrieben Mindestabstand von 1,5 meter (ich glaub soviel ist es?!) beim Überholen zu Dir eingehalten hat. Da ihr zu zweit draufgesessen habt, hättest Du wenigstens nen Zeugen.


    Naja, und dass Rollerfahrer immer Verkehrsteilnehmer zweiter oder gar dritter Klasse sind...da werden wir uns wohl einfach mit abfinden müßen.
    :mad:


    Micha

  • Aber das er zu schnell war, kann meine Zeugin doch genauso bezeugen wie das mit dem Abstand. Ist halt das Gute das noch jemand mit hinten drauf saß. Geärgert hat mich eigentlich das er uneinsichtlich war...ich hab 10min mit dem diskutiert. Irgendwann reichts dann auch...er wird wieder so handeln. Bei nem \"sorry, ja hast recht\" wäre ich ohne nachfragen wieder von Dannen gezogen. Der Typ is Familienvater. Bei nachfrage..wie er denken würde wenn jmd seine Kinder so in Gefahr birngt,..hat er mir mit Schläge gedroht weil ich seine Kinder erwähnt habe.

  • Die Geschschwindigkeit kannste jedoch nicht nachweisen - das müßte mit einem geeichten Tacho gemacht werden und das auch noch über eine bestimmte Distanz. Selbst Zivilpolizei hat da gewisse Vorschriften und diverse Probleme mit.


    Allerdings die Sache mit dem Schläge androhen...hmmm...wenn Du ihm an die Karre pinkeln willst, dann event damit.


    Aber seien wir mal ehrlich: was das menschliche angeht bist Du natürlich im Recht. Was das Rechtliche angeht ist es a) zu geringfügig und b) kaum nachweisbar.


    Unter uns: schluck es runter und vergiss es. Du machst Dir mehr Gedanken dadrüber als es der Typ wert ist.
    Solche und / oder ähnliche Situationen werden Dir im alltäglichen Strassenverkehr (leider) immer wieder vorkommen und Du reibst Dich nur unnötig dran auf.


    Micha

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