Ola!
Tja wie soll ich anfangen? Also als erstes mal: Dies ist ein Erfarungsbericht über den Käuferschutz bei Ebay.
Worum geht es dabei? Ganz einfach:
Ich hab im November letzten Jahres bei Ebay einen 4 Gang Motor (M541) mit Vergaser und Zündung ersteigert. Dabei war auf dem Bild in der Artikelbeschreibung (kurz AB) eben dieser Motor mit einer 4 auf dem Seitendeckel zu sehen. In der AB selbst stand etwas in der Art drin wie: Lief bis zum Ausbau einwandfrei; dreht; hat Kompression; lässt sich schalten und (GANZ WICHTIG) 4 Gang Motor.
Auch in der Artikel Beschreibung stand explizit 4 Gang Motor (in der AB war keine Einschränkung zu finden, die mich darauf hinwies, dass es sich evtl. um keinen 4 Gang Motor handeln könnte).
Nun, wie gesagt ich hab das Ding dann ersteigert und für einen 4 Gang sogar zu einem recht günstigen Preis.
Als das Ding dann bei mir ankam, war ich erstmal etwas geschockt, weil der Typ nicht das Öl abgelassen hatte und den Motor nur in Tonnen von Klarsichtfolie eingepackt hatte um das herauslaufen des Öls zu verhindern (der Aussenkarton war sogar an einigen Stellen schon durchgeweicht!).
Nun das auspacken brachte dann einen total dreckigen und öligen Motor zum Vorschein, der aber sonst mit dem Foto in der Ebay AB übereinstimmte und sonst keinen so schlechten Einfruck machte.
Also hab ich das Ding erstmal sauber gemacht (gut das der Verkäufer das nicht gemacht hat, sonst wär er den Motor sicher für mehr Geld losgeworden
) und gleich mal getestet:
Dreht, hat Kompression und lässt sich schalten.
Allerdings lassen sich nur drei Gänge schalten!
Ich also mehrmals probiert ob vielleicht nur der 4 Gang nicht reingeht (probiert mit Kurbelwelle drehen und Kupllung betätigen und was so alles machbar ist).
Das einzige, was ich nicht gemacht habe, war den Motor zu öffnen. Hätte ich das getan, wäre der Verkäufer nicht verpflichtet gewesen, den Motor zurück zu nehmen aber so bestand zumindest eine kleine Chance: Denn wenn dieser Motor als 4 Gang verkauft wurde und es tatsächlich nur ein 3 Gang ist, hätte ich trotz Gewährleistungsausschluss (Privatauktion, keine Garantie usw.) einen Anspruch darauf, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen (Meiner Meinung nach zumindest). Das Stichwort heisst: \"zugesicherte Eigenschaften\".
Was also tun? Nachdem ich >hier< im Forum erfahren hatte, dass man die Motoren an der Schaltwalze unterscheiden kann, hab ich also den Kupplungsdeckel abgemacht (weil das alte Öl ja eh raus musste) und siehe da: Es war nur eine 3 Gang Schaltwalze zu sehen.
Weil der Verkäufer aber in seiner AB neben dem Gewährleistungsauschluss auch geschrieben hat: \"An Bastler\" war ich mir nicht sicher, ob meine Vermutung zwecks Rücktrittsanspruchs richtig war. Hinzukam, dass ich noch nie einen Ebay Käuferschutzantrag gestellt hatte und überhaupt keinen Bock hatte wegen dem paar Kröten einen Anwalt einschalten zu müssen. Also habe ich mich in den >Ebay Hilfe Foren< erkundigt und auch dort riet man mir, einfach mal einen Käuferschutzantrag zu stellen.
Das tat ich dann. Wer sowas schonmal gemacht hat weiss, dass das ganze eine ziemlich lange Prozedur ist: Man muss sich ersteinmal versuchen mit dem Handelspartner zu einigen:
Also hab ich mich damals mal bei Reich etc. umgehört, was es kosten würde ein 4 Gang Getriebe einbauen zu lassen. Reich macht das im Zuge von anderen Umbauten für 35,-€. Gut dachte ich mir, das ist mehr als der halbe Kaufpreis, da bitte ich dem Verkäufer an, dass er mir doch bitte 15,-€ zurücküberweisen soll oder wir das Geschäft zurückabwickeln. Sprich er mit mein Geld zurück überweisst und ich ihm den Motor schicke.
Daraufhin hat er mir nur geschrieben: Keine Gewährleistung, Keine Rücknahme, \"An Bastler\" etc. Er war sich also sicher, dass er im Recht ist. Auch daraufhin, dass ich ihm den Verweiss auf die Ebay Foren geschickt habe, hat er nicht reagiert.
Dann geht das bei Ebay so weiter, dass man denen mitteilen muss, dass man sich nicht einigen konnte und dann heisst es erstmal warten.
Irgendwann kam dann eine E-Mail von Ebay, dass man den Sachverhalt ähnlich sieht wie ich und das auch dem Verkäufer mitgeteilt hat und das ich bitte nochmal versuchen soll mich mit diesem gütlich zu einigen.
Da jetzt aber schon einige Monate ins Land gezogen waren und ich den Motor die ganze Zeit ja nicht benutzten konnte, weil ich den sonst hätte nicht zurück schicken können, war ich etwas sauer.
Darum kamen für mich jetzt nur noch die 35,-€ als Minderung oder die Rückabwicklung in Frage.
Nachdem der Verkäufer auch darauf nicht reagiert, teilte ich das Ebay mit. Die verlangten dann von mir einen Kostenvoranschlag für den Einbau eines 4 Gang Getriebes (Danke Schwarzfahrer) und haben mir dann nur noch mitgeteilt, dass Sie den Sachverhalt abschliessend bearbeiten.
Und was soll ich sagen: Heute kam die E-Mail, dass ich die mir zustehende Käuferschutzsummer überwiesen bekomme!
JUHU! Besser spät als nie!
Und was lernen wir daraus?
Nun zum einen, wenn etwas klar in einer Ebay AB steht und nicht durch solche Worte wie etwa: vermutlich etc. eingeschränkt wird, hat man trotz Gewährleistungs- und Rücknahmeausschluss die Möglichkeit zumindest einen Teil seines Geldes wiederzusehen!
Und zum anderen, dass man bei sowas schon mal mehr als ein halbes Jahr warten muss ![]()
Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen Ebay Nutzer!
Gruss,
olm