Formular beim KBA

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo ich brauche dringend Hilfe!!!!!
    Ich hab eine S51N laut Vorbesitzer jedoch ohne papiere


    Müsste nicht auf dem Typenschild stehen S51N ?,bei mir steht nur s51?weil vorbesitzer meinte es ist eine s51N


    Muss ich bei der Frage(evtl.zusätzliche Bezeichnung:zb Comfort Eduro) irgentwas angeben weil er die simson wohl optisch auf Enduro gemacht hat(hinten hoch von tief usw.)


    Beschreibung zu dem Mopped:baujahr 1985,Alugussfelgen mit vorderer Scheibenbremse,Warhscheinlich mazoccifedergabel,endurostossdämpfer,keine blinker und hupe,6volt.breitlenker mit ABE(roter Zettel)


    Ich will mir Ne betriebserlaubniss beantragen beim KBA und hab Schiss das ich da was Falsch mache und hinterher Anzeigen kriege nach Polizeikontrollen usw.


    Ich bin für jede hilfe dankbar:Hier nochmal bilder meiner Möpp



    Bitte Beendet eure Threads(Themen)die ihr Öffnet Und Schreibt als Abschluss,ob die Gegebenden Tips und Vorschläge Geholfen haben,Oder worin Letzendlich euer Problem Lag,Der Nächste wird sich Freuen Wenn er Zu dem Gleichen Problem eine Positive Lösung hat.



  • Hallo.


    Ja also es ist normal das da kein N mit auf dem Typenschild steht. Bei manchen Typenschildern steht keine Zusatzbezeichnung drauf.


    Bei den Zusatzbezeichnungen musst du eigentlich nicht´s angeben da es sich bei deiner Simson ja um keine Enduro, Comfort, etc. handelt auch wenn Sie optisch so umgebaut ist.


    MfG Green

  • das was mein vorredner sagt stimmt schon, wenns ne N ist brauchst du nur die papiere von ner N beantragen.


    ABER: Mit dem Moped wirst du mit der Polizei sowieso stress bekommen, weil die nicht der Betriebserlaubnis entsprechen würde.
    Da wäre zum einen, dass dein sattel viel zu hoch ist, und bei regen machste den fahrer hinter dir schön nass weil die funktion des schutzbleches sozusagen wegfällt. Die Telegabel ist wohl auch nicht original.
    Also so wie das Moped momentan aussieht ist es glaub ich nicht Straßenzugelassen, selbst mit KBA (ich kann mich täuschen, ich weiß nicht wie streng die grünen das nehmen).


    mfg malte

    Meine S51E: Klicke Hier
    Baujahr: 1985


    Jetzt ist sie fertig, nurnoch richtig putzen ;)

  • :glowface: Danke schön,


    Ja das sie zu hoch ist gefällt mir auch nicht so gutdas werd ich auch ändern,ich ma´g es auch viel besser wennn sie vorne höher währ :glowface:


    Gruss john

    Bitte Beendet eure Threads(Themen)die ihr Öffnet Und Schreibt als Abschluss,ob die Gegebenden Tips und Vorschläge Geholfen haben,Oder worin Letzendlich euer Problem Lag,Der Nächste wird sich Freuen Wenn er Zu dem Gleichen Problem eine Positive Lösung hat.

  • Hallo.


    John hat ja schon in manchen Thread´s geschrieben das er die S51 umbauen möchte. Daher habe ich dies vorausgesetzt.


    Falls du noch Blinker dran haben möchtest kannst du dich ja mal bei mir melden.


    Wenn du Sie vorne etwas höher machen möchtest dann kannst du dies mit der Rollertelegabel vom SR50 machen. Die ist länger als die von S50, S51. Ist aber auch nicht so billig bei Ebay etc.


    MfG Green

  • Hallo Greenguitar77



    also die Federgabel vorne würde ich dran lassen da es ja eine für scheibenremsen ist und ich alugussfelgen drauf habe mit scheibe.blinker will ich rein bauen dazu brauche ich die blinker selber und sämtliche elektrik ich schreib dir ne pn.
    muss ich denn bei den KBA papieren trotzdem s51 angeben oder s51N umgerüstet auf blinker,ich will daspäter echt kein strecss mit polizei haben.mein tuninglenker(breitlenker)werde ich auch gegen einen originalen erstmal eintauschen,hab zwar ne abe dafür aber ich muss es doch trotzdem irgentwo eintragen lassen,aber wo...Gruss john

    Bitte Beendet eure Threads(Themen)die ihr Öffnet Und Schreibt als Abschluss,ob die Gegebenden Tips und Vorschläge Geholfen haben,Oder worin Letzendlich euer Problem Lag,Der Nächste wird sich Freuen Wenn er Zu dem Gleichen Problem eine Positive Lösung hat.


  • Hallo John,


    deine PN habe ich bekommen. Werde dir heute abend zurückschreiben. Suche erst einmal alles zusammen.


    Bei der KBA musst du dann S51 ohne das N angeben und unten muss irgendwo stehen mit oder ohne Blinker. Musst dann mit Blinker ankreuzen.


    Wenn man eine ABE für ein Tuningteil hat muss mann dies generell auch nicht eintragen lassen. Ist beim Auto ja genauso.


    Falls ja kannst du dies bei der DEKRA oder dem TÜV machen lassen.


    MfG Green :b_wink:

  • Zitat


    Original von Greenguitar77:


    Wenn man eine ABE für ein Tuningteil hat muss mann dies generell auch nicht eintragen lassen. Ist beim Auto ja genauso.


    Vorsicht, das stimmt so definitiv nicht! Das wäre auch zu einfach :b_wink:


    Mal nen paar Beispiele:
    Töningsfolie für Autoscheiben mit ABE darf man einfach so (nach Herstellervorschift einkleben, keine Prüfung erforderlich.


    Gleiches gilt für Beleuchtungseinrichtungen mit E-ABE. Aber hier wieder vorsicht, die Laternen dürfen nur für ihren Bestimmungszweck verwand werden (die beliebten kleinen Doppelscheinwerfer haben oft nur ne E-Nummer als zB Nebelscheinwerfer, dürfen also nicht als Hauptscheinwerfer betrieben werden).


    Mopedlenker: Die ABE sagt nur aus, das sich das Stück Rohr als Lenker eignet. Der Anbau selbst und die Eignung am speziellen Fahrzeug MUSS abgenommen werden. Das gilt aber wieder nur für Sonderlenker, Lenker die vom Mopedhersteller gebastelt wurden und für bestimmte Modelle freigegeben sind brauchen weder ABE noch Eintrag.


    Auch lustig, Glasdach nachträglich ins Auto. Wenn ne Typenspezifische ABE dabei ist, braucht man nicht zum TÜV damit - aber man muss sein Auto von PKW geschlossen in PKW schiebedach umtragen lassen.


    Und so weiter, und so weiter - wie gesagt, wär ja sonst zu einfach...


    Chrom

  • Sehr interessant Chrom,ich weiss ur nicht von welcher firma mein Breitlenker ist,wahrscheinlich werde ich ihn auch gegen ein standart austauschen was ich ehe besser finde,


    Danke green Guitarr77
    wenn ich mit blinker angebe muss ich auch welche drann bauen richtig????und wenn ekeine dran sind obwohl es in den papieren steht,mache ich mich strafbar richtig oder falsch?
    Gruss john

    Bitte Beendet eure Threads(Themen)die ihr Öffnet Und Schreibt als Abschluss,ob die Gegebenden Tips und Vorschläge Geholfen haben,Oder worin Letzendlich euer Problem Lag,Der Nächste wird sich Freuen Wenn er Zu dem Gleichen Problem eine Positive Lösung hat.

  • Zitat


    Original von JohnS53M:


    wenn ich mit blinker angebe muss ich auch welche drann bauen richtig????


    Wenn du in den papieren mit Blinkern stehen hast dann musst du auch welche dran haben bzw. ist zu empfehlen.



    Zitat


    Original von JohnS53M:


    und wenn keine dran sind obwohl es in den papieren steht,mache ich mich strafbar richtig oder falsch?
    Gruss john


    Naja Strafbar. Ich denke mal die Polizisten werden dich drauf hinweisen das du Blinker dran bauen musst. Eventuell musst du auch Bussgeld bezahlen. Also ja !!


    MfG Green

  • Zitat


    Original von JohnS53M:


    wenn ich mit blinker angebe muss ich auch welche drann bauen richtig????


    natürlich nicht.


    §54 Abs. 5 der StVZO:
    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an



    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,



    Dies gilt für ALLE Leichtkrafträder/Kleinkrafträder (und nicht nur S50N :rolleyes: ),auch wenn der unwissende Polizist das gerne mal anders sieht. Ist aber kein Problem,da du dich auf den oben genannten Paragraphen berufen kannst. Und solch gerede wie \"Blinker austragen/eintragen lassen\" oder ähnliches ist völliger Unfug. Niemand kann dich für deine fehlenden Blinker zur Kasse bitten,wenn du von Gesetzeswegen doch gar keine Blinker brauchst. ;)



    p.s. wenn jemand an seinem auto den rechten außenspiegel demoliert und nur noch mit dem linken rumfährt,muß er den auch nicht extra austragen lassen,da laut gesetz nur der linke spiegel pflicht ist. (ausnahmen z.b. bei getönten scheiben).
    auch tut deswegen seine betriebserlaubnis nicht erlöschen,obwohl doch der spiegel schon ab werk verbaut war. ;)


    Zitat


    Original von JohnS53M:
    und wenn ekeine dran sind obwohl es in den papieren steht,mache ich mich strafbar richtig oder falsch?
    Gruss john


    falsch. siehe oben ;)

  • Hallo.


    Okay. Man lernt eben immer was dazu. :censored:


    MfG Green

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!