Ist eine Vape Zündung in der StVZO erlaubt?oder muss man sich das eigentlich eintragen lassen?
Habe nichts im I-net dazu gefunden
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Ist eine Vape Zündung in der StVZO erlaubt?oder muss man sich das eigentlich eintragen lassen?
Habe nichts im I-net dazu gefunden
warum nicht??
wird doch offiziell als austauschzündanlage verkauft ...
solage du blinkst hupst und das licht geht ist alles ok...
i think that so...?)
...weil sie aufgrund der geringeren Schwungmasse schneller hochdreht, wodurch man schneller beschleunigt und es somit als Leistungssteigerung angesehen werden kann?
ich habe bis jetzt immer nur gehört, es sei nicht zulässig
Ja genau durch die schnellere Beschleunigung.
Macht mir das ein bisschen stutzig
tja, die final richtige Antwort dürfte dir nur der Graukittel deine TÜV-Station geben können
meine nämlich mal gelesen zu haben, dass man \'ne VAPE oder PVL sogar eintragen muss, sofern sie nicht im Serienmodell (S53 u.s.w.) verbaut war
so ich will mal auf die kacke hauen!! :f_laugh:
mechanische arbeit W=F*s (kraft *weg )
mechanische leistung P = W : t
und nun die erste in die zweite eingestzt ...
P=F*s : t
in der theorie hauts schon hin gleiche leistung in kürzerer zeit
aber wer in einer serien simson eine vape einbaut hat schon wieder soviel verlust am antrieb usw... das ichdenke das die erzielte \"mehrleistung\" vergleichbar ist mit der in der serienstreuung ...
imho nur marginal ...
ich hab ne vape und bin dadurch auch nicht schneller...
ich denke aber das der schluss nahe liegt wenn sich einer eine vape einbaut das er sich auch gleich nen anderen zylinder verbaut hat ...
wenn schon dennschon...
ok es gibt genügend die auch vape auf stino fahren...
aber die regel ist das nicht...
Ich fahre zb. auch Vape mit stino Motor.
Merke die bessere Beschleunigung
Zitat
Original von stephan17:
Ja genau durch die schnellere Beschleunigung.
Macht mir das ein bisschen stutzig
bau dir n kleines ritzel vorne drauf und du hast auch ne schnellere beschleunigung, aber ist es dadurch gleich veboten ;]
mein simmidealer sagte, man könne die ohne probleme einbauen (lassen).
was nun jeder für sich daraus macht is natürlich wieder ne andere sache
O!
ich denke, da es ein zugelassenes austauschteil ist, sollte es keine probleme geben. kriegt man die alten u-und e-zündungen eigentlich noch in neu?
Ich werd ma n Dekra Prüfer fragen (kenn da wenn)
Ich bezweifle eher sachen wie:
60Watt Licht vorn drin- wegen \"blendschutz\" oder irgendson mist ist das bestimmt nicht legal.
wer ne Vape hat macht sich keine 25/35 watt vorn rein^^
Hab heute mal unseren TÜVer gefragt, er meint das is voll in Ordnung da es sich bei einer möglichen Leistungssteigerung in einem so minimalen Rahmen bewegt der nicht von Interesse ist. Außerdem erhöht man damit ja nur die Sicherheit.
Ihr und eure Vape \"Leistungssteigerung\" sie dreht schneller hoch ja, durch die geringere Schwungmasse, dafür tourt sie am Berg durch die geringere Schwungmasse auch schneller abwärts.
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