Blinkerfragen

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo habe eine rechtliche Frage habe ein S 51 B
    die haben ja alle blinker da B ja für blinker steht habe meine aber abmontiert da die elektronik mir zu stressig war und ich immer nur am reparieren war also kann ich auch ohne blinker fahren habe nämlcih gehört das alle mopeds mit 50ccm keine blinker brauchen


    MFG

    meine möps


    S51 B 2-4 Baujahr 1987 :biggrin:


    NSU Quickly N Baujahr 1953 :dance:


    Mars Luxus = Mofa :b_wink:

  • so weit ich weis, darf man nur 25ccm ohne fahren, weil man da handzeichen geben kann...aber 50ccm nicht. sollte aber eigentlich kein ding sein. der vorbesitzer von meiner schwalbe ist auch ohne gefahren und hatte nie probleme...

  • Wenn Bauartbedingt Blinker vorhanden sind, müssen die auch am Moped verbaut und Funktionstüchtig sein!


    Da es die selben modelle aber auch als N-Modell gab, denke wird da niemand was sagen, wenn sie abgebaut sind!



    Gruß, Nico





    EDIT: Das nächstes mal bitte in \"Rechtliches\" :b_fluester:

  • danke ja bin erst neu dabei weiß noch nicht geanau wo alles hinmuss

    meine möps


    S51 B 2-4 Baujahr 1987 :biggrin:


    NSU Quickly N Baujahr 1953 :dance:


    Mars Luxus = Mofa :b_wink:

  • macht nix, lies mal hier: https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/21366


    da steht alles drin


    hier ist zu

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!