DUO: Licht-Pflicht auch am Tage?

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  • Hallo Rechtsexperten,


    muss beim DUO am Tage die komplette Beleuchtung (inkl. Positions- und Rücklicht) eingeschalten werden, oder ist der Hauptscheinwerfer alleine als Tagfahrlicht ausreichend? Hat jemand einen genauen Wortlaut und wo ist er verankert?


    Grund der Frage:
    Positions-und Rücklicht nehmen zusammen 20W auf und laufen über die Batterie. Die originale Licht-/Ladespule bringt aber nur 18W, wodurch die Batterie ständig entladen würde. :shocked:
    Es sei denn, man baut eine 21W-, eine 25W- oder eine 35W-Spule als Ladespule ein. :b_wink:


    Danke für eure Antworten...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • ALso dein Licht geht nur auf Posi II und da gehen nunmal auch die Begrenzungsleuchten mit. Also musst du so fahren.
    Licht ist pflicht.
    naja ständig ist übertrieben, aber die SPule schafft es nicht, die Batterie zu laden, sodass eine KOnstante Batterieleistung vorhanden. Wei0 man doch ;)


    Außerdem sind es nicht nur 20 w. sondern Blinker und Bremslicht kommen noch da. ebenso die Tachobeleuchtung, die auch noch 2 Watt frisst :).


    Also läd man selbst. DU kannst auch nen besseren GLeichrichter einbauen, da der alte viel Engerie in FOrm von Wärme verliert.

  • Oder noch anders :bounce:


    Man malt sich selbst nen Schaltplan, vereinfacht alles, lässt die Rückleuchten komplett weg, nutzt rot/weiße Positionslampen mit als Rücklichter, dann nur ein zentrales aber superhelles Bremslicht, nimmt den Batteriekreis komplett von der gemeinsamen Masse und kann dann sogar ne leere Batterie wieder voll fahren.


    Geht bei mir zumindest, und Licht ist dank 35W Lichtspule auch schön hell.


    Oder eben wie Elion ne Vape, das geht auch...


    Chrom

  • Elion:
    Ich dachte auch an einen Umbau, bei dem der Scheinwerfer unabhängig von der Zündschlüsselstellung bei laufendem Motor ständig leuchtet.
    Wollte ggf. wegen der aktuellen Rekonstruktion des DUO die Elektrik sowieso so modifizieren, dass genug Ladestromreserve vorhanden ist... Oder auch komplett auf 12V.


    high society simson:
    Die Haarspalterei um die 2W Tachobeleuchtung habe ich bewußt weggelassen, weil bei diesen zusätzlichen 2W (0,3333 A) Tachobeleuchtung der Ladestrom genausowenig ausreichend ist. Blinker, Hupe, Bremsleuchte(n) und Scheibenwischer (hast du noch vergessen aufzuzählen! :biglaugh: ) sind gelegendliche Verbraucher, die normalerweise von der der Batterie (als Stromspeicher) gepuffert werden. Die Ladespule ist damals als 18W-Spule dimensioniert worden, weil es in der DDR kein Tagfahrlichtgebot gab. Anscheinend haben die Konstukteure die Nachtfahrten als \"zu vernachlässigen\" eingestuft oder sind von eher sehr kurzen Nachtfahrten ausgegangen...
    siehe sonst auch: oben => Elion


    @All:
    Fakt ist, dass die Ladespule allgemein zu wenig Ladestrom bringt, um alle Lampen/Verbraucher zu versorgen und zusätzlich die Batterie zu laden.


    Deswegen suche ich einen Rechtsspruch/Gesetzestext, der besagt, ob bei einem mehrspurigen Fahrzeug, wie DUO, Albatross, Trike oder Quad der Hauptscheinwerfer (wenn nur einer vorhanden) als Tagesfahrlicht ausreicht, oder ob die komplette Beleuchtung (inkl. Positionsbeleuchtung) auch am Tage an sein muss.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


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    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Ich kann dir nicht mit einem Gesetzestext dienen, aber meiner Auffassung nach reicht der Hauptscheinwerfer auf jedenfall.


    Wenn sich eine Frage stellt ist es ja die, ob es als Kraftrad oder Kraftwagen gesehen wird, daraus ergibt sich dann:


    1. Kraftwagen: überhaupt keine Pflicht zum Tagesfahrlicht


    2. Kraftrad: Hauptscheinwerfer reicht aus, moderne Motorräder haben doch auch nur den Hauptscheinwerfer an, oder nicht?



  • Ich denke, daß ein Tagfahrlicht per Hauptscheinwerfer sinnvoll ist und über die Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren der DDR (Bestandsschutz!) geregelt ist. A**log dazu solltest Du Dir mal eine Tagfahrlichtschaltung z.B. in Schweden, die haben die schon lange, ansehen. Die Rücklichter brennen da nämlich nicht mit. Und im Zuge der europäischen Harmonisierung wird das sowieso deutsches Recht Gesetz. Da bist Du eben nur schneller.
    Aber Vorsicht! Der gesamte Text ist durchweg private Meinung und damit nicht rechtsverbindlich!

    SCIO NE SCIO.

  • Wenn der Strom nicht mehr langt......Mein Tipp:


    Auf LED umrüsten, da ja eh alles über die Batterie läuft......


    (kann man machen muss man aber nicht)

  • @ben.pu:


    Also ich wollte nichts an den Blechen verändern. Deswegen fallen Original-LED-Leuchten (Begrenzungs-) aus. Somit bleibt auch die Optik einigermaßen erhalten.
    Die meisten LED-Birnen/-Sofitten sind auch nicht e-zugelassen, haben aber einen ungemeinen Spareffekt. (siehe auch Diskusion: https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/34294 )


    Ich habe sowieso geplant, die Elektrik zu modifizieren. U.a. so, dass der Hauptscheinwerfer bei laufendem Motor immer leuchtet und dass auch schlimmstenfalls bei allen eingeschalteten Verbrauchern ein (wenn auch) geringer Ladestrom für die Batterie übrig bleibt. :b_wink:
    (Ich werde alle gemachten Modifi separat listen, wenn ich den Aufbau beendet habe.)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


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    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


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    :whistling:

  • So, unsere \"Grünen\" vor Ort sehen das so:


    Da der DUO laut den Papieren (egal, ob DDR oder KBA) als Kleinkraftrad/Versehrtenfzg. bzw als Kleinkraftrad/mot. Krankenfahrstuhl zugelassen ist, gelten die Bestimmungen für Kleinkraftrad.


    Also muss die komplette Beleuchtung eingeschalten werden! Es sei denn, man hat spezielle Tagfahrscheinwerfer montiert, was auch an (Klein-)Krafträdern erlaubt wäre.


    Der Hauptscheinwerfer zählt zur Hauptbeleuchtung und ist nur in Verbindung der restlichen Fahrbeleuchtung zu verwenden.


    Tagfahrscheinwerfer sind hingegen eine spezielle Installation, bei der keine weiteren Beleuchtungseinrichtungen eingeschalten werden müssen. Jedoch müssen diese Tagfahrscheinwerfer beim Einschalten der Hauptbeleuchtung und/oder Nebelleuchten ausgehen.



    Somit hat sich in meiner Region eine \"Tagfahrlicht-Schaltung\" offiziell erledingt.


    Gruß Frank

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


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    :whistling:

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