Moped-Anhänger für ein Moped?

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  • Hallo


    Ich hatte neulich wieder mal so nen bunten Einfall den ich im nachhinein ziemlich geil fand.


    Is es erlaubt einen Anhänger für ein Moped zu bauen bzw. auf öffentlicher Strasse zu bewegen mit dem man ein anderes Moped transportieren kann?


    Bzw. wie groß darf ein Moped-Anhänger denn eigentlich sein?




    Mfg

  • Erstmal willkommen im Forum,


    soweit ich das weiß darf man auf nen Mopedanhänger nur 35??kg zuladen. Und damit hätte sich das dann erledigt.


    mfg Lowrider

    Niveau ist keine Handcreme


    Cadillac, aus Freude am Tanken


    Achtung! Vorm Posts löschen Hirn einschalten!

  • die ddr-anhänger dürfen mit 60kg beladen werden.. egal welches modell (aber die halten selbst mit porösen reifen 85kg aus :biglaugh: )

    The Two Strokes - Denn alle guten Dinge sind zwei.

  • Danke für die schnellen Antworten... Aber des ding müsst ja auch etwas länger sein... is des dann zulässig?


    Für Antworten oder evtl. Links zu dem Thema wär ich echt dankbar...


    Mfg

  • Hallo,
    ob es zulässig ist oder nicht kann ich dir nicht sagen, aber es wird ganz auf die \"Tagesform\" des Polizisten drauf ankommen. Ein nicht unwesentlicher Punkt wird auch sein wie du dich den Polizisten gegenüber verhältst. Mit meinem (selbstgebauten) Anhähnger bin ich schon 2 mal angehalten worden, und das mit meinem umgebauten S51 Frankenstein. Ein Problem war es trotzdem keines, denn Tatsache ist wohl eher dass sich die Polizei selber nicht so genau auskennt was am Moped hinten dran hängen darf und was nicht. Außerdem ist es nicht schwer die Gesetzeshüter davon zu überzeugen dass ein vernünftiger, stabiler selbst gebauter Anhänger allemal besser ist als der Baumarktmüll mit der Plastikwanne drin.


    MfG Wolfe

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Hoffen wir dass es jetzt mit dem Bild klappt.



    http://img458.imageshack.us/my…mage=ausf200506001wu8.jpg


    Den nächsten Anhänger werde ich allersings so bauen dass der Schwerpunkt tiefer ist, das kann ich dir nur auch raten, das bewahrt dich vor einigen brenzligen Situationen. Wenn ich nur daran denke wie die ganze Fuhre geschaukelt und geschlingert hat als ich den Zwiefalter Berg mit 75 km/h herunterfuhr. :eek:


    MfG Wolfe

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Sch..., zu klein, nächster Versuch..., blöder Hund.




    Haha, auch der dümmste kann etwas lernen....


    P.S. Übrigens: Was ist ein Mopded?
    MfG Wolfe

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Ein Mopded des is ein Tippfehler.. Gut dass du ihn gefunden hast, ez darfst ihn behalten.. :glowface:


    Sieht aber bestimmt komisch aus n Moped was ein anderes auf nem Anhänger hat...

  • Ich denk, dass es auf jeden Fall i.d. DDR erlaubt war, mit Anhänger zu fahrn. Meine Schwalli z.b. hat dafür ja extra die \"schöne\" Steckdose für die Lichter :biggrin:


    A propos: Iss es dann auch Pflicht, den Anhänger zu \"beleuchten\"?

  • Zitat


    Original von Korbi:
    Ich denk, dass es auf jeden Fall i.d. DDR erlaubt war, mit Anhänger zu fahrn. Meine Schwalli z.b. hat dafür ja extra die \"schöne\" Steckdose für die Lichter :biggrin:


    A propos: Iss es dann auch Pflicht, den Anhänger zu \"beleuchten\"?



    Natürlich brauch der Anhänger Beleuchtung, Rücklicht mit Bremslicht. Und bei der S51 kommen noch BLinker dazu, die Modelle mit Lenkerblinkern brauchen das nicht.


    In der DDR war das erlaubt, es gab ja Kupplungen zu kaufen.

  • so um die ganzen sache hier nochmal richtig zu stellen


    ja es ist erlaubt einen anhänger hinter eine simson zu hängen
    ja es muss eine typgeprüfte zugvorrichtung vorhanden sein (original ddr reicht) am fahrzeug und am hänger
    ja der hänger muss beleuchtet sein mit rück und bremslicht auf der linken seite und bei fahrzeugen wo hinten die blinker verdeckt werden muss der hänger blinker haben
    der hänger darf selber gebaut sein wenn er danach durch eine einzelabnahme eine abe erhält
    der hänger darf nicht breiter als 1m, grechnet von beiden aussenkanten, sein
    die maximale anhängelast (6okg) darf nicht überschritten werden ergo wenn der hänger zu schwer wird mindert das die zulandung nützt also nichts den hänger richtig stabil zu bauen wenn ich hinterher nur noch 5kg zuladen darf
    die zulässige höchstgeschwindigkeit sinkt auf 4okm/h mit hängerbetriebt da der hänger selber nicht gebremst ist würde er sonst zuviel schieben oder beim bremsen sich querstellen
    der hänger muss mit nem 4okm/h schild gekennzeichnet sein
    er muss dreieckige rückstrahler haben
    er braucht keine versicherung
    das thema ob der hänger das nr.schild vom mop. tragen mus kann keiner beantworten sicher aber ist keins selber malen und hinten ran hängen auch nicht wenns das selbe wie vorne ist das ist nämlich verfälschung von kennzeichen und kommt urkundenfälschung gleich

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!



  • ja der hänger muss beleuchtet sein mit rück und bremslicht auf der linken seite und bei fahrzeugen wo hinten die blinker verdeckt werden muss der hänger blinker haben

    D.h. aber bei der S51/S50 und so brauch man keine weiteren blinker ? weil die hinteren Blinker werden ja in keinem fall verdeckt oder ?

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