Neue Betriebserlaubnis anfordern!

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  • Ich habe vor kurzem meine Papiere beantragt!! Alles mit besten Wissen und Gewissen angegeben!! Nách relativ kurzer Zeit und einer mail meinerseits, bekam ich einen Anruf! Es ging darum, dass ich eine KR51/2 N habe, aber diese nur mit 6 Volt und der normalen Lichtleistung angegeben werden kann! da ich aber eine Vape, und 35 Watt Lichtleistung habe, fragte sie mich, welche Zulassung ich denn nun haben wolle! Desweiteren schlug sie mir vor, die von mir beantragte ABE zu nehmen und etwaige Ändrungen einzutragen zu lassen!! Ich stimmte dem soweit zu, ( ohne eine Verprflichtung einzugehen )! Ich werde die etwaigen Änderungen denke ich mal, nicht eintragen lassen, da diese die Polizei sowieso nicht interessíeren und ich keine Lust habe, das ganze Prozedere durchzumachen!!!!!



    Also, macht alle Angaben, wie ihr sie kennt, nach besten Wissen und Gewissen und lasst euch von einer zuständigen Person anrufen!! Und mit der könnt ihr dann klären, welche ABE ihr nehmen sollt!! Sie wird euch eventuell darauf hinweisen, dass sie euch sagen muss, dass ihr die Änderungen eigentlich eintragen müsst! Diesen Hinweis muss sie aus gesetzlichen Gründen geben!!!



    bis dann



    Viel Spass mit euren Simmis :thumbup:



    Jens

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • wenn auf dem typenschild KR51/2 N steht, dann müssen die angaben in der abe auch dem entsprechen
    ob du 35W im teelichthalter hast oder ne vape verbaut ist in dem moment egal
    es geht um ein nachdruck der original abe und alle (legalen) umbauten (35W, Vape,...) haben in den angaben nichts zu suchen






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • @Enduroschwalbe:
    Mein Gott, wie kann man nur so naiv sein??? IMMER ORIGINALANGABEN MACHEN!!! In den "Nachweis der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis" lässt sich übrigens nix ein-/nachtragen. Dafür sind gesonderte Papiere erforderlich, die es wiederum günstiger machen, direkt zu TÜV/Dekra/wemauchimmer zu gehen u ne Komplettabnahme, ggf mit "wahlweisen" Teilen zu machen.


    Es gibt ne Reihe von Umbauten, die ohne Abnahme möglich sind, dazu gehören unter anderem andere Zündanlagen (mit entsprechend anderen Volt- bzw Watt-Zahlen). Und es gibt Sachen, die wirklich in den Papieren stehen müssen, zB ein Bing-Vergaser (s. dazu die Bing-BE im Downloadbereich auf meiner HP) oder ein anderer Lenker (s. dazu die Lenker-BE's im Downloadbereich auf meiner HP).


    Bei mir wären zB der M-, DDR-Cross-, ETS- u "normale" TS-Lenker, sowie 2,75...3,25"-Bereifung vorn u hinten so ne wahlweise Sache, die durchaus eintragungsfähig is, wenn man ANSTÄNDIG mitm Prüfer spricht...


    Gruss


    Mutschy

  • Meine Papiere sind gestern angekommen. Und es steht S51 C drinne :D


    Scheinbar kann man wirklich jeden beliebigen Typ angeben solange man die dazugehörigen Daten angiebt.

  • Hallo, Leute!!



    Heute wurde mir meine Betriebserlaubnis für meine Schwalbe zugesandt! :) Wir haben die 6Volt Anlage dazu angekreuzt, obwohl eine Vape eingebaut ist! :S Die nächste Zeit wird noch ein Bing Vergaser eingebaut! :smokin:


    Laßt ihr alles beim Tüv eintragen, was ihr am Moped ändert? ?(


    Ist die Betriebserlaubnis somit ungültig oder wie seht ihr das? :rolleyes:



    Liebe Grüße Moni

    simson...............................was sonst? :thumbup:

  • es ist schon richtig, sachen die nicht ans moped gehören müßen eingetragen werden, ausser die, die freigegeben sind wie zündung, 6-12 volt, enduro auspuff, s51 motor in s50 rahmen etc.....der bing allerdings fällt nicht darunter da er ja nie an der s50, s51 oder schwalbe verbaut wurde, der war ja nur an der s53. von rein rechtlichen müßtes du ihn eintragen lassen, du bist damit auf der sicheren seite im falle eines falles

  • und da man alles anbauen darf was an ner simson genehmigt wurde darf man auch nen bing verbauen :a_bowing:



    also mach dir desswegen mal keinen kopp






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • HI, ich habe gestern einen Antrag gestellt und heute eine Absage per Mail erhalten:
    Bitte nicht meckern, wenn ich etwas ganz dumm angekreuzt habe, kenne ich noch nicht so aber, aber ich dachte Hupe ist, wie Blinker laut Gesetz auch nicht vorgeschrieben. Wo liegt noch der Fehler, ist es die falsche Lichtleistung, oder wieso lehnen die ab?
    Angenommen ihr berichtigt mir einige Fehler, kann ich den Antrag online einfach noch einmal stellen?
    Danke



    Die vom KBA ausgestellten Abdrucke von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR sind gültig für den jeweiligen Auslieferungszustand.
    Technische Veränderungen am Fahrzeug (z.B. der Einbau eines anderen Motors oder Änderungen an der elektrischen Anlage oder der Abgasanlage des Fahrzeugs oder Änderungen am Fahrwerk) können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und damit u.U. auch den Versicherungsschutz gefährden. Technische Änderungen werden durch die zuständige Zulassungsbehörde bewertet. Diese fordert in der Regel die Vorlage eines Gutachtens eines Sachverständigen für den Straßenverkehr (TÜV, DEKRA...) welches den technischen Sachverhalt beschreibt.
    Ich bitte Sie daher, mit Ihrem Fahrzeug durch einen Sachverständigen des TÜV/DEKRA eine Beschauung vorzunehmen, um dort evtl. eine Einzelabnahme zu veranlassen.
    Es tut mir leid, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.




    Daten zum Fahrzeug
    Typ: Simson
    Fahrzeug-Identifizierungsnummer: xxxxxx Alle Angaben gem. Typschild: S51N
    Baujahr: 1987
    evtl. zus. Bezeichnung: (z. B.Comfort) N
    Reifengroesse:
    Leistung des Scheinwerfers: Scheinwerfer_15_W
    Blinker: nein
    Anzahl der Gaenge: Schaltung_4_Gang
    Aufbau Lenkerform: Lenker_flach
    Zuendung: Zuendung_Elektronik
    Starter: Kickstarter
    Schaltungsart: Schaltung_Fuss
    Sitze: Doppelsitz
    Anzahl der Rueckspiegel: Rueckspiegel_1
    Batterie: 6 Volt, 4 Ampere
    Hoechstgeschwindigkeit: 60
    Signalhorn: Signalhorn_ohne
    Datum: 25.02.2010

    Einmal editiert, zuletzt von Andy-Peer ()




  • nimm mal erstmal dein rahmennummer raus


    dann ändere um auf


    3 gang
    u-zündung
    signalhorn über monozelle
    ohne batterie
    reifengröße : 20x 2.75



    dann klappts auch mit der abe, da du alles angeben musst wie es original war und nicht wie es an deiner ist
    wurtde hier aber auch schon oft genug geschrieben...





    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Das sind die Daten nach den Oldenburgern:


    Modell S 51 N
    Baujahre: 1980 - 1987
    Stückzahl: 103.000

    Dieses ist das Grundmodell mit:
    - Dreiganggetriebe

    - außenliegender Zündspule
    - einfacher Elektrikausstatung ohne Blinkleuchten
    - mit Scheinwerfer 25/25 W
    - Bremslicht 21W
    - Signalhorn betrieben von Trockenbatterien
    - Beifahrerfußrasten mitfedernd an der Hinterradschwinge.
    Da das S 51N vorwiegend dafür gedacht war abseits der Hauptverkehrswege bewegt zu werden (Land- und Forstwirtschaft) wurde es so kostengünstig wie möglich produziert.


    Deine Daten:


    Leistung des Scheinwerfers: Scheinwerfer_15_W
    Blinker: nein
    Anzahl der Gaenge: Schaltung_4_Gang
    Aufbau Lenkerform: Lenker_flach
    Zuendung: Zuendung_Elektronik
    Starter: Kickstarter
    Schaltungsart: Schaltung_Fuss
    Sitze: Doppelsitz
    Anzahl der Rueckspiegel: Rueckspiegel_1
    Batterie: 6 Volt, 4 Ampere
    Hoechstgeschwindigkeit: 60
    Signalhorn: Signalhorn_ohne
    Datum: 25.02.2010


    Änder die Daten und schick sie nochmal hin...du hast ja auch den Originalzustand nicht mehr.... gib diesen an und deine momentanen Änderungen werden nicht weiter kontrolliert...


    Sternburg..hast recht ich habe die Reifen vergessen... :a_bowing:

  • Ok ich danke euch beiden. Ja hab auch den gesamten fred durchgelesen, jedoch wusste ich nicht was ich direkt falschgemacht habe.
    @sternburg, danke das mit der Rahmennummer war blond!
    Aber sieht das nicht blöd aus, wenn ich einen tag später mit den gleichen Personendaten noch einmal hinschicke, nur nen paar Daten geändert?

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