Im § 19 StVZO gehts rein um Erteilung und Wirksamkeit der BE und da steht nichts zu den Konsequenzen die folgen können wenn man die Papiere nicht dabei hat und der Busgeldkatalog sagt nur wie es bestraft wird wenn keine dabei hast oder gar keine hast.
Das man gegebenenfalls ohne Papiere nicht weiter fahren darf, bis geklärt ist das es überhaupt welche gibt, ist der Rennleitung ihr gutes Recht.
Und wie hier schon erläutert wurde, wenn per Abfrage vor Ort geklärt werden kann, das es die gibt, hat die Rennleitung im Prinzip kein Grund eine weiterfahrt zu unterbinden.
Kommt halt darauf was für dich das ist und wenn ich sehe wofür du
gibst , ist es mir klar...
Zitat von MrLinky
Aber mit dem Kluggescheiße hab ich ja nun mal recht
Nun weist du warum ich das geschrieben habe, aber ich sehe du verstehst es nicht, somit können wir das an der stelle auch lassen. ![]()