Ihr redet hier über die ABE-Verteilung von STINO-Simmen!
Meines Wissens nach, bekommt ihr die ABE nur wenn sich das Fahrzeug genau in dem Zustand befindet, wie es beim KBA vermerkt ist.
Sobald ihr dann auch nur z.B den Lenker ändert müsst ihr das beim TÜV eintragen lassen, sonst habt ihr keinen Versicherungsschutz mehr, weil das Fahrzeug ja technisch verändert wurde. Zudem gilt dann die ABE nicht mehr.
Wer dann nur nen Mofa schein hat, der ist dann noch wegen fahren ohne Führerschein dran.
Wenn du nun dein Teil von Mofa auf Normal umbaun oder melden willst, dann musste erstmal soweit ich weiss vorweisen, dass deine Simme in einem Zustand ist, dass es dem TÜV gefällt. Außerdem brauchst du noch so Scherze wie Fußrasten usw. damit du auch zulässig für 2 Personen eingetragen bekommst.
Das ganze gestaltet sich ausgesprochen Verzwickt.....
Also: Mit Vorsicht rangehen
MFG
der Urlog
PS: Ich kann mich auch irren, aber ich wollt auch mal ein Mofa umrüsten, hab es dann aber gelassen, weil zu stressig. Habe mich dann da bei verschiedenen Stellen informiert. Drum geb ich nur meinen Wissensstand an. Und bestehe nicht auf Richtigkeit!
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Fuhrpark:
Simson S50 B2 1978
Vespa PK50 1985
diverse Klappräder und Downhill-Bikes