Hallo,
ich habe noch einen schönen 3-Gang Handschaltmotor für die KR51/1 und nen Schaltgriff(Bild) hier bei mir liegen. Leider hab ich vor längerem den dazugehörigen Rahmen von 1969 weggegeben, da dieser kaum zu retten war. Ich überlege mir jetzt alles schön in meine Kr 51/1K von 1980 einzubauen. In meiner neuen ABE aus Flensburg steht ja eh, dass Hand-, oder Fußschaltung möglich ist.
Jedoch befürchte ich, dass der 3-Gang Motor nicht bis 1980 gebaut wurde. Ist das soweit noch moralisch vertretbar?
Danke schön!