Ich hatte mein Duo in ebay gesetzt.
So dann hab ich es in die Zeitung gesetzt und verkauft.
Naja hab dann bei ebay die Beschreibung geändert und reingeschrieben das , dass Duo per sofortkauf wech gegangen ist und es nicht mehr zu haben ist.Also es keiner ersteigern soll.
Naja nun meinte einer sich mit ebay einzuschalten weil wir es ja net in ebay per sofortkauf verkauft haben.
Hier mal sein Text.
hallo,kann es sein das hier etwas nicht stimmt?
wenn sie sofortkauf gemacht hätten,dann wäre die auktion ja beendet gewesen.
aber nachdem ich bei ebay nachgefragt habe,ist dies nicht der fall.ganz schön faul die aktion.
nach hinweis von ebay werde ich bieten und mein recht in anspruch nehmen für diese auktion.
mfg
Sein zweiter Text:
hallo,
da sie das duo privat verkauft haben,stellt dies ein vertragsbruch zwischen ihnen und ebay sowie den bietern dar.
werde mir das recht herausnehmen ,es an die rechtsabteilung der firma ebay weiterzuleiten,um rechtliche schritte einzuleiten .
sie hätten das gerät nicht nach einem gebot mehr verkaufen dürfen.
mfg
Wer ist nun im Recht?wir haben diesen Artikel dann von Ebay rausnehmen lassen und er ist wohl sehr stinkig.
Naja sagt mal was dazu.Wir haben Rechtschutz die freut sich.