Ebay wer ist im Recht?

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  • Ich hatte mein Duo in ebay gesetzt.
    So dann hab ich es in die Zeitung gesetzt und verkauft.



    Naja hab dann bei ebay die Beschreibung geändert und reingeschrieben das , dass Duo per sofortkauf wech gegangen ist und es nicht mehr zu haben ist.Also es keiner ersteigern soll.



    Naja nun meinte einer sich mit ebay einzuschalten weil wir es ja net in ebay per sofortkauf verkauft haben.



    Hier mal sein Text.


    hallo,kann es sein das hier etwas nicht stimmt?
    wenn sie sofortkauf gemacht hätten,dann wäre die auktion ja beendet gewesen.
    aber nachdem ich bei ebay nachgefragt habe,ist dies nicht der fall.ganz schön faul die aktion.
    nach hinweis von ebay werde ich bieten und mein recht in anspruch nehmen für diese auktion.
    mfg



    Sein zweiter Text:


    hallo,
    da sie das duo privat verkauft haben,stellt dies ein vertragsbruch zwischen ihnen und ebay sowie den bietern dar.
    werde mir das recht herausnehmen ,es an die rechtsabteilung der firma ebay weiterzuleiten,um rechtliche schritte einzuleiten .
    sie hätten das gerät nicht nach einem gebot mehr verkaufen dürfen.
    mfg




    Wer ist nun im Recht?wir haben diesen Artikel dann von Ebay rausnehmen lassen und er ist wohl sehr stinkig.


    Naja sagt mal was dazu.Wir haben Rechtschutz die freut sich. :biglaugh:

  • warum machst du es dir so schwer ?? hättest mal nem kumpel gesagt biet mal schnell das und das und dann wäre der typ überboten und dann hättest du es rausnehmen können...

    ZUM VERKAUF ALLES!

  • Hallo. Also eigentlich hat der Typ absolut Recht da es zu 100 % gegen die Ebaygrundsätze verstößt Artikel privat und außerhalb von Ebay zu verkaufen wenn die bzw. der Artikel schon bei Ebay geschaltet sind.
    mfg Green :b_wink:

  • kann dir auch nicht wirklich weiterhelfen.
    hast du denn ebay noch laufen?
    wenn ja,dann laß doch einen bekannten von dir mitbieten und gucken daß ihr das höchste gebot haltet.
    dann hat kein anderer anspruch darauf und das problem ist gelöst.
    einziger nachteil sind dann die ebaygebühren.
    war so ein spontaner gedanke von mir.
    gruß,
    orti :b_wink:

  • Wir haben den Artikel ja danach von ebay beenden lassen also kann er mir doch nichts?



    Wenn wir hoch bieten lassen hätten dann müssten wir eine hohe Provision bezahlen.




    Also der Typ hat geboten obwohl drinne stand bitte nicht bieten, danach haben wir dann weil er geboten hat von ebay den Artikel rausnehmen lassen.


    :b_wink::b_wink::b_wink:

  • Achso der Typ war zum Zeitpunkt als ihr den Artikel von Ebay gelöscht gelassen habt Höchstbieter und denkt jetzt er hat Anspruch darauf.
    mfg Green

  • Ja genau er war Höchstbietender *gg*. :biggrin:


    Wenn ich die Artikelnummer eintippe zeigt der an das , dass Angebot beendet ist und keiner geboten hat *gg*


    Also kann er mir ja nichts.

  • Zitat


    Original von stephan16:
    Ja genau er war Höchstbietender *gg*. :biggrin:


    Wenn ich die Artikelnummer eintippe zeigt der an das , dass Angebot beendet ist und keiner geboten hat *gg*


    Also kann er mir ja nichts.



    man kann sehr wohl sehen wer was geboten hat!
    ist ne heikle sache.


    hier mal was von der ebay hilfe seite:


    Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:


    Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
    Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
    Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.


    Hinweis: Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.


    Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu ändern oder zu verbessern.



    ich les mich mal weiter durch.
    wie gesagt,man kann sehen wer wann und wieviel geboten hat.
    gruß,
    orti :b_wink:

  • Sag doch z.B. Dein Bruder oder so hat das DUO reingesetzt und du wusstest nichts davon.


    mfg

    [mark=limegreen][blink]Schwalbe im Aufbau:
    Kawa Grün
    Superbikelenker
    Clean
    UBB
    [/blink]...............................................[/mark]


    [mlinks]Retted die Wahle,esst mehr Robben![/mlinks]

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