Ebay wer ist im Recht?

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  • ich hab geboten,und dann hat mich son clown überboten.


    aber es kann ja eigentlich kein problem seind das ding einfach rauszunehmen anstatt drunter zu schreiben: \"Bitte nicht mehr bieten,die kiste ist schon verkauft!?\"


    man man man

  • Zitat


    Original von Schwalben Heizer:
    Sag doch z.B. Dein Bruder oder so hat das DUO reingesetzt und du wusstest nichts davon.


    mfg



    normal heißt es : unwissenheit schützt vor strafe nicht.
    das wäre auch ziemlich unglaubwürdig und der bruder müßte passwort etc. kennen.
    hat kein hand und fuß.
    das beste um astrein da zu stehen ist selber überbieten(durch freund).
    vielleicht verläuft die sache ja auch im sande und der bieter bellt nur.
    gruß,
    orti :b_wink:

  • Zitat


    Original von Starheizer:
    ich hab geboten,und dann hat mich son clown überboten.


    aber es kann ja eigentlich kein problem seind das ding einfach rauszunehmen anstatt drunter zu schreiben: \"Bitte nicht mehr bieten,die kiste ist schon verkauft!?\"


    man man man



    er hat die auktion ja vorzeitig beendet.
    aber drunter geschrieben daß es verkauft ist.
    den satz hätt ich mir gekniffen und eher was von nem defekt oder falscher beschreibung reingesetzt.
    gruß,
    orti :b_wink:



  • ja meiner meinung nach wäre das auch das beste gewesen.

  • Also währe ich der Höchstbietende, würde ich meinen Anwalt alle hebel in Bewegung setzen lassen ! Auch wenn Du reinschreibst \"nicht bieten, Artikel verkauft\", das darfst Du nach eBay-Richtlinien garnicht, dieser Hinweis ist somit hinfällig. Du gehst einen verbindlichen Vertrag ein, auf jeden Fall müsstest Du die Rechtsbeistandskosten der Gegenseite übernehmen. Also hoffe drauf, das der Höchstbietende nicht\'s weiter unternimmt.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Ich hoffe mal net, dass es dein account war, da könnte eBay auch rumstressen, wegen falsche Angaben über dich,...

    MZ ES 150/1 Bj. 71 - restauriert
    Simson Kr 51/2 Schwalbe Bj. 83 - Alltagsmoped

  • @ stephan16: vielleicht kann eBay dich verbannen, weil du gegen die eBay-Regeln verstößt, rein rechtlich kann dir aber eigentlich nichts passieren, da bei eBay rein rechtlich gesehen (entgegen der landläufigen Meinung) gar keine Auktionen, sondern nur Verkäufe stattfinden.


    und wenn du in den \"Kaufvertrag\" (dein eBay Angebot) hineinschreibst, dass der Gegenstand nicht mehr zu haben ist, kann auch kein Kauf zustande kommen. :hasi:


    Gruß
    Yan



  • trotzdem hat er die AGB`s von ebay verletzt...und da liegt der hase im pfeffer

  • aber deshalb meine ich ja - ebay kann ihn rausschmeißen oder was weiß ich, aber strafrechtlich kann doch nichts passieren.


    wenn ich sage: in meiner wohnung darf man nur pinke lederhosen tragen\", kann ich jemanden rausschmeißen, der sich nicht daran hält. ich kannn ihn aber nicht anzeigen, weil es in Deutschland nicht verboten ist andere Hosen zu tragen.

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