Hallo,
wie kann ich meine Schwalbe legal tunen, damit sie mehr Leistung bekommt?
Kann mir nämlich keinen Scherz mehr mit den Grünen erlauben
MFG lorenz
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Hallo,
wie kann ich meine Schwalbe legal tunen, damit sie mehr Leistung bekommt?
Kann mir nämlich keinen Scherz mehr mit den Grünen erlauben
MFG lorenz
dann du nix tunen dürfen denn du dürfen nicht mehr als 60 km/h fahren alles andere seien versicherungsbetrug fahren ohne führerschein und somit strafbar...
kleb dir ein paar aufkleber drauf oder lackier sie um ...
aber mehr leistung is nich...
sorry!
legales Tuning = perfektes Einstellen der Originalteile.
Also manche schaffen es ja, mit einer Perfekten Einstellung der stino Teile ziemlich gute Werte zu erreichen. Sollte eine Überlegung Wert sein...
Also legales Tuning ist den Reifenluftdruck zu erhöhen, neue Radlager zu verwenden, die Bremsen ordenlich einzustellen das diese nicht mehr schleifen, dem Motor eine gut gemachte Regenerierung gönnen, danach ordenlich einfahren, Luftfilter putzen, Vergaser putzen evtl neu bestücken, 1:80 Mischung fahren, Zündung exakt einstellen und den Zylinder M501 auf 39,5mm oder M53 auf 41,5mm ausschleifen zu lassen. Damit wirst Du leicht reele 70km/h auf der geraden hinbekommen.
[ÄHDIT]
Das wär doch sicher auch was für die Simson-FAQ. Gleich mal den Major darauf anhauen
Die Verkleinerung der Primärübersetzung, für bessere Bergsteigefähigkeit (Anzug :smokin: ) ist ebenfalls legal. Das wars dann aber auch.
Grossi
Zitat
Original von Grossi:
Die Verkleinerung der Primärübersetzung, für bessere Bergsteigefähigkeit (Anzug :smokin: ) ist ebenfalls legal.
quelle?
ich dachte jede veränderung am fahrzeug muss eingetragen werden, wenns keine abe hat...
du fährst ja dadurch nich schneller, eher langsamer, von da her isses erlaubt
Da wär ich mir nicht so sicher ob ich die Primärübersetzung ändern darf. Ist wie gesagt ne Änderung am Fahrzeug und von daher eigtl nicht gestattet!
Und nur weil man dadurch langsamer fährt ist es sicher nicht gleich erlaubt. Ne Verkleidung darfste dir ja auch nicht anbaun, auch wenn du dann langsamer fährst....
MfG
Mazze
\"Übersetzungsänderungen an der Sekundärübersetzung (Kettentrieb) sind nur dann zulässig, wenn dadurch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Steigfähigkeit erreicht wird.\"
Quelle:
Simson Ratgeber von Erhard Werner, erschienen im MZA Verlag, ISBN 3-9809481-2-9, Kapitel Zulässige Umbauten, Seite 245, Abschnitt \"Sonstige zu beachtende Hinweise\"
Grossi
Sorry Jungs ich seh grad das ich oben Primärübersetzung geschrieben hab :frown: :frown: Ok naja Sekundärübersetzung darf verändert werden.
Grossi
Zitat
Original von Grossi:
Sorry Jungs ich seh grad das ich oben Primärübersetzung geschrieben hab:frown: :frown: Ok naja Sekundärübersetzung darf verändert werden.
Grossi
lol na eben
naja wir meinten aber das gleiche^^, mir schwebte auch der text vom buch im kopf rum :smile:
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