peinliche frage

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  • Also ich habe eine S50. Als sie noch ihren original 3Gang Motor drin hatte lief sie stolze 80 km/h. Natürlich mit ZweitaktPower und Bleiersatz. Und irgendwann mal ohne alles nur reines Gemisch. Bis die Grünlinge sie in den Fingern hatten, dann war alles vorbei. :_shoot:

  • Schwalbefahrer danke für das Papier das ist ne große Hilfe da der ortsánsässige vor allem junge schnittlauch eher gar nichts als wenig von dieser regelung weis also noch mal danke. :biggrin:

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Zitat


    Original von Odinmaus:
    Also ich habe eine S50. Als sie noch ihren original 3Gang Motor drin hatte lief sie stolze 80 km/h. Natürlich mit ZweitaktPower und Bleiersatz. Und irgendwann mal ohne alles nur reines Gemisch. Bis die Grünlinge sie in den Fingern hatten, dann war alles vorbei. :_shoot:


    was wilst du uns damit sagen?! ne stino s50 und 80 km/h?! :a_zzblirre:
    un warum hat dir die rennleitung in grün/blau das ding dann eingezogen wenn alles ori ist?!
    ach ja: schonmal was von tachotuning gehört?! :i_auslach:
    mfg
    ach ja und was soll zweitaktpower sein und wieso fährst du mit bleiersatz..das ist für die ventile(von der deine sim ja soooo viel hat :b_wink: ..)

    Der SOMMER kann kommen!

  • Nein wirklich echte 80 km/h waren das, nix mit Tachotuning! :zunge: Es ist eine Stino gewesen.:
    Eingezogen haben die sie mir, weil die der Meinung waren, dass ich meine Telegabel verlängert habe und meine Vorderradbremse mit genung Bremswirkung hatte.
    Zweitaktpower ist ein Aditiv was etwas mehr Oktan aus dem Sprit rauskitzelt. Und Bleiersatz mit das klappern der Kolbenringe und legt so einen Art Schutzfilm über den Kolben.

  • und schon kommen wir wieder vom thema ab und beschäftigen uns mit bleiersatz und 2taktpower


    ich will mal kurz und bündig dazu antworten [f3]suchfunktion benutzen[/f3] das thema wurde schon millionenmal durchgekaut und ich habe nicht lust das nun schonwieder zu machen


    so wie es scrap gesagt hat ist es 100% richtig darum kann hier auch :geschlossen: werden

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Zitat


    Original von Odinmaus:
    .... Und Bleiersatz mit das klappern der Kolbenringe und legt so einen Art Schutzfilm über den Kolben.



    Blödsinn!!!!
    Wofür meinst, das das zweitacktöl is?????
    Antwort: Auch dagegen!!!!!
    Der Bleiersatz is nur rausgeschmissenes Geld, okay der Tankwart, der es dir verkloppt, freut sich auch nen Loch in A....!


    Gruß schwalbenmona

    Auch bei mir klappt so einiges! :dance:
    In unserer Flotte:
    KR51/1K BJ 74, KR51/1S BJ 73, KR51/2L Crossumbau BJ 85, KR51/2E BJ 80, SR2 BJ 58, S51E BJ 81, SR4-2 und Zündapp C 50 Sport BJ 69, ZR10 BJ 78, Bergsteiger BJ 67
    Käfer BJ 71, Audi 80 BJ 84, Consul BJ 74, Granada BJ 77 und Taunus BJ 77

  • was meinst du? klingel und pedalen ab? :biggrin: :sonne:
    gekürzte spiegel? tiefergelegte reifen? motor ohne kühlrippen? :censored:
    nein, ich nicht abhauen, sag mal genauer, was du meinst!

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • allgemein wäre dazu zu sagen solange du für alle teile die du verbaust eine abe hast die auch für simson freigegeben ist ist das kein problem aber das ist der punkt welche teile sind schon für simson freigegeben? es liegt in deinem eigenen ermessen wie weit du sie umbauen willst und dann damit noch auf der strasse fahren willst wenn du dir zb. ein m-lenker holst und der eine abe hat dann kannste den anbauen musst aber hinterher noch eingetragen werden (weil lenkeinrichtung) wenn du die blinker verändern willst zb. kleinere musst du auch drauf achten das sie e- geprüft sind das gleiche beim spiegel usw. wenndu nur ein show fahrzeug baust oder nur auf privatgelände (mit zaun abgesperrter privatbesitz) fährst dann kannst du alles machen was du willst du darfst dann nur nicht mehr auf der strasse damit fahren


    es wird bestimmt gleich wieder den einen oder anderen geben der dir sagt das ist alles nicht so schlimm und dich kontrolliert sowieso keiner oder das schnittlauch hat davon keine ahnung und die wissen nicht wie das mal ori. aussah
    dazu kann ich nur sagen denkt nicht das die blöde sind die habens nun auch gerafft und wenn du kein mängelschein oder geldbuße oder sogar beschlagnahmte karre sowie führerscheinverlust in der probezeit oder weil zuviel ccm riskieren willst dann lass es im rahmen des möglichen

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!




  • falsch!
    es kann passieren das du wenn du angehalten wirst und der beamte es genau nimmt zum nachdrosseln inne werkstatt musst...


    edit:
    ups sry das ich den thread wieder hervorgekramt habe, mir ist gerade wieder eingefallen das ich den über die sufu gefunden habe xD

  • Nur mal zum Thema Bleiersatz:


    Der ist eigentlich nur bei 4-Taktern interessant, die keine gehärteten Ventilsitze haben, also für Autos aus den frühen 80ern oder noch früher. Die fahren aber genausogut bleifrei, wie die neuen, da gab es keine Probleme. Da hat sich die Mineralölindustrie ne goldene Nase verdient mit der Angst, dass bleifrei den alten Motoren schadet. Bei hochverdichtenden Motoren kam es ab und an mal vor, dass, wenn statt verbleitem Super bleifreies Normalbenzin getankt wurde, der Motor noch ein paar Takte nachgezündet hat, das war alles. Einem 2-Takter ist das egal, was er bekommt, so lange es kein Diesel ist.

    Seid nett zur Umwelt, fahrt (VW)-Bus.

  • Zitat


    Original von nordwind3:
    hallo ich hab ne peinliche frage also bitte net gleih sagen hast keine ahnung und so deswegen frag ich ja auch wenn ich jetzt denn moped führerschein mach und mir in meine simme nen 70 ziger motor reinhau darf ich damit noch fahren oder is das schon illegal



    Mein lieber Nordwind, das Thema hatten wir schon öfter. Das einzige, worauf Du Dich verlassen kannst, ist der am Tage der Kontrolle gültige Gesetzestext und der sagt in >>>§76 FeV<<<, Pkt.8c, daß Du die Anl. 2, Abschn. b der 3.DB zur StVZO der DDR dabeihaben solltest. Die letztgültige Fassung wurde meines Wissens am 20.03.87 mit der 5.DB im DDR- GBl. I Nr. 10 S.123 veröffentlicht.
    Darin steht:
    \"Sonstige Begriffsbestimmungen
    Kleinkrafträder

    - Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
    - Fahrräder mit Hilfsmotoren.\"
    -----------------------------------------------------------------------------------
    Vorschlag an die Mods:
    Könnt Ihr diesen meinen Beitrag FAQ-gerecht überarbeiten und dorthin übernehmen? Dann können wir uns Threads zu diesem Thema endgültig sparen.
    Vielen Dank!

    SCIO NE SCIO.

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