Zitat
Original von Schwalbenfahrer:
das kleine versicherungsschild geht nur bis 50ccm nicht 80...
Eben.
Alles ueber 50 ccm und ueber 60km/h muss zugelassen (d.h. es braucht ein KFZ-Kennzeichen) werden, benoetigt den Fuehrerschein A1 (oder hoeher) und muss alle 2 Jahre zum TUeV.
Beim KFZ-Kennzeichen der 80er/125er kann eine kleinere Version des normalen KFZ-Kennzeichens beantragt werden.