Welche Winterreifen? / Winterreifenpflicht für Krads??

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  • @ Fozzie ich denke schon, kürzer wie meine Sava Mc26 werden die auch nicht halten (5000KM).
    Pdf Freigabe-Datei für die Schwalbe ist gerade angkommen,mal sehen ob ich es schaffe diese hier einzufügen,leider bin ich nicht so Computerfirm.
    BB

  • hab mir jetzt nicht den ganzen schmonz durchjelesen (hab eh 3.50er stollen druff... :biggrin: ), nur zufällig die fragestellung/diskussion ob simme ooch haben muss oder nicht entdeckt...
    --ditt steht doch laut und deutlich da:


    Zitat

    ...Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
    Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
    Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben...

    quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…amsauer-winterreifen.html


    ;)

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • wenn man sich >>deinen link<< durchliest, stösst man auf:


    diese E:PDF" wcf_href=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:DE:PDF>>> Richtlinie 92/23/EWG << enthält im artikel 1 den passus:


    in dieserE:PDF" wcf_href=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1970L0156:20060704:DE:PDF> >>Richtlinie 70/156/EWG>> steht folgendes unter m6:


    Zitat

    — „Fahrzeug“: mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und
    forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen ande-
    ren Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr be-
    stimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit
    mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwin-
    digkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger;

    und nu??

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Hallo
    Das könnte ein Schlupfloch sein.
    Aber die Diskussion mit der Rennleitung und den dann mit Sichherheit folgenden Papierkram möchte ich wegen 28 Euro was die Winterreifen Durchschnittlich mehr kosten nicht führen.
    Gruß
    Bernhard

    Koffein für alle verbietet koffeinfreien Kaffee

  • ausdrucken, beihaben, glücklich sein... :biglaugh:
    mit slicks würd ick allerdings ooch nich im winter fahren, ditt sagt einem ja schon der jesunde verstand.


    achja, nochwatt:


    Zitat

    Artikel 1a
    (1) Die Anforderungen des Anhangs V gelten für Reifen, die zur
    Montage an erstmals am oder nach dem 1. Oktober 1980 benutzten
    Fahrzeugen bestimmt sind.
    (2) Die Anforderungen des Anhangs V gelten nicht für
    a) Reifen der Geschwindigkeitskategorien unter 80 km/h;

    steht ooch in der RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
    vom 31. März 1992
    über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Also hatte das Schwalbennest doch recht :P
    Letzten Winter bin ich nämlich auch nur mit der Bescheinigung rumgefahren. Der hintere K66er war nach ca. 3500 km wegradiert. Der vordere sieht noch echt gut aus.



    mfg

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Hier noch mal die K63 und K66 Freigabe für die Schwalbe.
    BB


    Das ist eine Typgenehmigung, keine Freigabe - und damit erscheint die Sache in einem ganz anderen Licht. Hat man euch das nicht beigebracht, dass im Juristischen die Wortwahl wichtig ist?


    Wie im Text selbst schon gesagt wird, ist mit einer Typgenehmigung im allgemeinen keine Abnahme oder Eintragung mehr nötig.

  • Da sind Deine Polizisten aber schlecht informiert worden, denn genau das steht eben nicht in dem Verordnungstext.
    (wobei die M+S Aufschrift gesetzlich sowieso nicht geschützt ist, kann jeder Reifenhersteller nach Gutdünken auf seine Reifen beppen)


    Gruss von Frank


    Danke dir Frank ( ich erlaube mir jetzt einfach mal dich beim Vornahmen anzusprechen )!
    Da du ja so wie es scheint sehr viel Ahnung von den Gesetzen hast, frage ich dich jetzt einfach mal was wäre wenn ich im mit meinem Duo angehalten werde und ich habe nur die K42 montiert?? Also keine M+S! Ich sehr auch ehrlich nicht ein, jetzt nochma so viel Geld für die anderen Reifen zu bezahlen! Meine K42 habe ich jetzt erst seit ein paar Wochen drauf! Denn ich denke, wenn der normale K42 keinen Grip mehr hat, dann kann der M+S auch nicht mehr viel Retten!!
    Kann ich dann trotzdem bestraft werden oder habe ich Chancen nach der Strafe über einen Anwalt die Strafe anzufechten???


    P.S. ich fahre auch sehr viel im Winter und das natürlich sehr vorsichtig und auch sehr vorrausschauend! Daher habe ich mir die normalen K42 aufgezogen! Wusste ja nicht dass es zur *Pflicht* wird, M+S Reifen zu montieren!


    Grüße Jens :b_wink:

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • Kann ich dann trotzdem bestraft werden oder habe ich Chancen nach der Strafe über einen Anwalt die Strafe anzufechten???


    Ja kannst du, man braucht M+S Reifen und du hast keine drauf. Fertig!
    Anfechten kannst du grundsätzlich alles, aber Erfolg wirst du damit nicht haben.


    P.S. ich fahre auch sehr viel im Winter und das natürlich sehr vorsichtig und auch sehr vorrausschauend! Daher habe ich mir die normalen K42 aufgezogen! Wusste ja nicht dass es zur *Pflicht* wird, M+S Reifen zu montieren!


    Das interessiert nicht, Gesetz ist Gesetz.

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