hallöle,
ich will mir eine S51 zulegen, welche vom optischen original abweicht. (chopperumbau -
).
folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
verlängerte Gabel
Lenker
Sitzbank
Tank
Schutzbleche
Vorderrad von einer MZ: 18er Größe
Luftfilter
Topcase
Rücklicht
müssen diese umbauten vom TÜV abgenommen werden oder würde sonst die Betriebserlaubnis erlöschen?
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit das dies vom Tüv abgenommen wird und was würde das ungefähr kosten?
MfG
christian