na das stimmt so aber nicht. oder steht das so irgendwo im gesetz?
wer 2 jahre am straßenverkehr teilnimmt, muss nicht unbedingt keine probezeit mehr haben. sonst hätten ja leute die nur fahrrad fahren, auch keine probezeit mehr. die probezeit gibts bei allen führerscheinen auser bei der klasse m. mofa gilt nicht als führerschein. Auch umschließt der führerschein klasse b nicht die klasse a1. also nix mit 125ccm und autoführerschein. die zeiten sind vorbei.