hallo, ich bin mal vor einigen monaten schwarz gefahren. und nun habe ich ein problem.
ich ...
wird angeklagt, am xx.xx.2002 in ...
vorsätzlich ein kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche fahrerlaubnis nicht hatte,
indem er am xx.xx.2002 gegen ..uhrzeit auf der B *** (strasse) in ... einen motorroller lenkte, der einen verbrennungsmotor besitzt und eine höchstgeschwindigkeit von 30km/h erreicht, obwohl er keine fahrerlaubnis besaß.
vergehen, strafbar gem. §§ Abs.1 Nr. 1 StVG, 1,3 JGG.
beweismittel: mein geständnis
ein zeuge. beschreibung des rollers,fotos vom roller,urkunde stellungsnahme der strassenverkehrsbehörse.
es wird beantragt, das hauptverfahren vor dem amtsgericht - jugendrichter - in ... zu eröffnen. name staatsanwalt stempel.
was passiert denn nun?