Moin, wie im Titel schon beschrieben stelle ich mir gerade die Frage ob ich meinen Koso Tacho, welcher ein e Prüfzeichen auf der Unterseite hat eintragen lassen muss.
Grüße
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Moin, wie im Titel schon beschrieben stelle ich mir gerade die Frage ob ich meinen Koso Tacho, welcher ein e Prüfzeichen auf der Unterseite hat eintragen lassen muss.
Grüße
Was ist es denn fürn Koso Tacho ?
Das ist der DB01RN
Der Besitz eine ABE und die ist mit zuführen.
Aber die abe ist ja nur wirksam wenn das restliche Fahrzeug im Original Zustand ist, was bei mir der Fall ist
Und ?
Ich meinte was bei mir nicht der falls ist
Weil bei neuen Blinkern mit e-Prüfzeichen, die muss man ja auch nicht eintragen lassen
Mal langsam, ein e Prüfzeichen sagt nicht automatisch das im Straßenverkehr zulässig ist, weil es darauf ankommt für was dieses e zeichen sieht.
Steht es dafür das zb. die elektromagnetische Vorschriften einhält, ist es noch lange nicht im Bereich der StVZO zulässig.
Der Koso Tacho hat eine Allgemeine Betriebserlaubnis kurz ABE, daher nicht Abnahme/Eintragungspflichtig, solange nach dieser die Voraussetzungen passen.
Und die ABE hat man wie die Fahrzeugpapiere mitzuführen.
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