Eintragung von Bing Vergaser mit ABE in DDR Papiere (1987)

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  • Hy,

    ich habe vor 2 Jahren mal beim Tüv Mitarbeiter nachgefragt, und er meinte nein braucht nicht eingetragen werden weil es als Orginal Ersatzteil gilt.



    Interessant wirds halt wenn die Polizei mal wieder meint im Recht zu sein.

    Zum ersten Part, der Prüfer ist auch nicht allwissend, und er wird sich im Zweifel auch an das Gespräch nicht mehr errinern.

    Viele Prüfer lassen einen persönliche empfindungen mit einfließen, diese müssen aber bei weitem nicht immer richtig sein...



    Zum zweiten, die Polizei entscheidet da garnichts, wenn dann geht es zum gutachter/ner technischen prüfstelle, und dieser entscheidet dann (im Idealfall unparteiisch) ob das ding eingetragen sein müsste oder ob nicht.

    Und im schlimmsten Fall hätte ein Gericht das letzte Wort.


    Manchmal wäre es sinnvoll nachzudenken bevor man irgendeinen sinnlosen Kram schreibt.


    schwalbeclub herzlichen Glückwunsch, es ist viel ruhiger, aber das Niveau fällt auch zusehends...

  • Hy,

    ich habe vor 2 Jahren mal beim Tüv Mitarbeiter nachgefragt, und er meinte nein braucht nicht eingetragen werden weil es als Orginal Ersatzteil gilt. Hatte diesen Zettel auch dabei und ihm gezeigt.

    Interessant wirds halt wenn die Polizei mal wieder meint im Recht zu sein.

    Noch jemand der das Gutachtenes nicht gelesen oder das gelesene nicht versteht. :wacko:

    Steht doch eindeutig in der Bescheinigung drin

    und wenn man meine bescheidene Beiträge dazu liest, sollte klar sein warum ein Bing Vergaser an einer S51 kein original Vergaser ist oder sein kann.


    Das ist auch mit ein Grund mit warum jeder von der Rennleitung der ein mit einen nicht originalen Vergaser, der auch nicht Abgenommen ist, antrifft, sofort das Fahrzeug außer Verkehr ziehen kann und entsprechenden Bußgeld aufbrummt usw.

    Es ist halt eine technische Veränderung die auch Einfluss auf Abgasverhalten hat und da ist halt die Polizei im Recht.

  • Hy,

    ich habe vor 2 Jahren mal beim Tüv Mitarbeiter nachgefragt, und er meinte nein braucht nicht eingetragen werden weil es als Orginal Ersatzteil gilt. Hatte diesen Zettel auch dabei und ihm gezeigt.

    Interessant wirds halt wenn die Polizei mal wieder meint im Recht zu sein.

    Wollte den BING damals auch eintragen lassen und bekam genau diese Aussage (DEKRA). Was soll ich denn machen, wenn der Prüfer das nicht für eintragpflichtig hält?! :kopfkratz:

  • In den hintern treten, weil es nicht danach geht ob er es für Eintragungspflichtig sieht oder nicht.

    Der sollte mal lesen was in der Bescheinigung steht, da steht es drin das er Eintragungspflichtig ist.

  • Was mich aber mal wirklich brennend interessieren würde - ich habe noch nie Beispiele gesehen - wo wird das eingetragen:

    A) alte DDR ABE

    B) KBA BE

    C) BE einer § 21 Abnahme


    Hat da jemand ggf. Bilder?

    Zu A) und B) vermutlich ein Extrablatt, was ähnlich wie die BE von C) aussieht, oder?

    Zu C) schreibt der Prüfer das dann direkt in die gestempelte BE rein (Ziffer 22 oder so)? Wie sieht das dann aus?


    Oder ist es generell ein Beiblatt mit Bezug zur vorhandenen BE? Muss dieses dann auch von der Zulassungsstelle gestempelt werden?

  • Prüfer trägt normal nichts ein, der scheibt ein Protokoll/Gutachten, mit dem und der BE gehst du zur Zulassung und die trägt das ein.

    Entweder auf Beiblatt oder es wird eine neue ausgestellt, das wäre dann eine wie C BE nach 21er Abnahme.

    Ist für die Eintragung eh ein 21er Abnahme notwendig, (zb beim Umbau auf Scheibenbremse), dann stellt die Prüfungstelle das 21er Gutachten aus, welches durch die Zulassungsstelle abgestempelt werden muss damit er zu BE wird. (Die Zulassungsstelle erteilt mit dem abstempeltn die BE.)

    Die Eintragung stehen da unter Ziffern 22,

    Wenn zb. das KKR per 21er zum LLR mit 85ccm umschrieben wird ab dann wird die Fahrzeugart Ziffer 5 geändert unter T Höchstgeschwindigkeit, sowie unter den entsprechenden Ziffern, die Leistung und Hubraum die entsprechend eingetragen,

    Unter 22 wird da nichts eingetragen, es sei es wird zb. da auch noch zb. eine Scheibenbremse oder Lenker mit abgenommen.

  • Dachte jetzt nicht, dass die Zulassungsstelle auch so eine BE mit dem Spezialpapier ausdruckt, sondern nur vorgelegtes "stempelt". Hab da aber zu wenig Erfahrung. Danke für die Infos.

    In meinem Fall wäre es also ein leichtes gewesen, den Bing unter 22 bei der Vollabnahme mit einzutragen.

  • Ich habe mir auch einen BING Vergaser eintragen lassen. Der Prüfer wollte aber den Vergaser auch nicht zur Eintragung abnehmen, da laut seiner Aussage der Vergaser offiziel bei der S51 verbaut wurde.

    Nun ist er aber eingetragen.

    Steht halt folgendes in den Papieren drin:

    geänderten Vergaser Herst.: Bing, Kennz.:17/15/1101

  • Der Prüfer wollte aber den Vergaser auch nicht zur Eintragung abnehmen, da laut seiner Aussage der Vergaser offiziel bei der S51 verbaut wurde.

    Ja sicher , weil ja auch die DDR soviel Devisen übrig hatte, das die diese ausgegeben hätte um im Westen ein Mopedvergaser zu kaufen, oh man was war das fürn Prüfer. :dash:

    Abgesehen davon warum gibt es dann dieses Gutachten ?

    Junge junge was so mancher Studierte für Müll erzählen :panic:

  • Das Gutachten ist vom TÜV der Prüfer vermutlich bei der DEKRA. Muss jetzt aber nicht der Grund sein. Bei mir ware Die Aussage des DEKRA-Prüfers genauso.

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