Stammtisch Zwotes Quartal

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  • naja, Rippchen sind ja eher Fingerfood- Spargel nicht.

    Ich kenne Spargel nur mit Kartoffeln, Speck und Souce Hollandaise. Vielleicht noch Hähnchen...

    Aber- anderes Land, andere Sitten.. :biglaugh:

    Ja okay, da gebe ich dir recht. Bevorzugt wird bei mir auch Spargel mit Schnitzel :lookaround:

  • Hab da mal ne Fachfrage :lookaround:


    Ich habe einen kleinen Klaufix in der Garage stehen. Der dürfte nun so um die 10 Jahre abgemeldet sein und hat folglich keinen TÜV mehr.

    Wie bekomme ich den denn legal zur Prüfeinrichtung, ohne das ich den auf einem weiteren Anhänger dahin wuchten muss?


    Gibt's da überhaupt Möglichkeiten.

  • Das fragst du ehrlich??

    Kommst Du aus der Versicherungsbranche??

    EVB Nummer für den Anhänger beantragen und im gleichen Zulassungskreis, maximal ein Landkreis weiter zur Prüforganisation zotteln und ne HU bzw. da über 7 Jahre abgemeldet, ne 21er machen lassen.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Das fragst du ehrlich??

    Kommst Du aus der Versicherungsbranche??

    EVB Nummer für den Anhänger beantragen und im gleichen Zulassungskreis, maximal ein Landkreis weiter zur Prüforganisation zotteln und ne HU bzw. da über 7 Jahre abgemeldet, ne 21er machen lassen.

    Ich hab auch keine Frage zur Versicherung gestellt.


    Waren fahrten zum TÜV nicht ohne Anmeldung möglich?

    Ja so kenne ich es auch noch, jedoch finde ich im Netz sehr viel widersprüchliches :wacko:

  • EVB Nummer für den Anhänger beantragen und im gleichen Zulassungskreis, maximal ein Landkreis weiter zur Prüforganisation zotteln

    Dafür brauchste nen zugeteiltes Kennzeichen von der Zulassungsstelle samt ungesiegeltem Nummernschild oder das alte entstempelte Nummernschild.

    da über 7 Jahre abgemeldet, ne 21er machen lassen.

    Is Quatsch, gibts seit Jahren nicht mehr.

    Wer das erfodert hat die letzten 10 Jahre unterm Stein gelebt.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Also meines Wissens nach sind Fahrten zum TÜV ohne gültige HU statthaft. Wenn man ggf. nen Nachweis hat, dass am zum Zeitpunkt der Kontrolle auf dem Weg zum Graukittel ist, umso besser. Ansonsten können ja die Herren Kontrolleure einem zur HU folgen und warten bis man an der Reihe ist.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Mir geht es um die Handhabung mit dem nicht zugelassenen Anhänger.

    Wenn ich Sterni richtig verstehe, kann ich mit dem alten Kennzeichen los düsen?

    Das der Anhänger voll funktionieren muss ist klar.


    Einen nachweislichen termin würde ich mir vorher geben lassen.

    Die EVB ist klar - "Ich komme ja aus der Versicherungsbranche".

  • Ja mit altem Kennzeichen das zu dem Anhänger gehört, und nem Termin für die HU kannst du damit so fahren. EVB ist trotzdem Voraussetzung, der er ja ab dem Moment versichert ist wie du ja weißt.

  • Wie wäre es in dem Fall wenn man, (in meinem Fall ein HP 300.01, TÜV seit 10 Jahren abgelaufen, bis vor paar Tagen zugelassen gewesen) wieder in Verkehr bringen will? Reicht da eine normale TÜV Abnahme? Könnte ich den dann auch zum TÜV/Werkstatt bringen mit einem neu geprägten Kennzeichen (vorab bei der Zulassungsstelle reserviert) + EVB?

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