Sind solche Papiere original?

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  • Ich überlege gerade, wenn ich das Original beim Amt/ Notar vorlege und eine amtlich beglaubigte Kopie bekomme, ob die dann ausreicht?

    notariell beglaubigt ist rechtsgültig.

    Nützt nur nichts, da im Gesetz steht, das das original vorzulegen hast.

    Da es sich bei dem ABE Kärtchen weder um einen Fahrzeugschein handelt, noch um einen Fahrzeugbrief, (also weder ZB 1 noch ZB2), gibt es keine rechtsgültige Regelung zu der Frage, ob es einlaminiert werden darf oder nicht.

    Fahrzeugbrief, Zulasdung sowie einer KBA-Zweitschrift sind ja auch aus speziellen Papier

    woran man mit die Echtheit diese mit erkennt,

    im Gegensatz zu dem DDR Kärtchen.

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