Simson TÜV 85ccm

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  • Hi,


    naja, nach nationalem Recht sind Blinker an Leichtkrafträdern nicht vorgeschrieben. Da es dann eh eine nationale §21 Einzelbetriebserlaubnis gibt mit nationaler Beleuchtung müssen keine Blinker ran.


    Ab das Sinnvoll ist, das hinterfragen wir mal besser nicht. Vor 1988 ist auch kein Bremslicht am Motorrad vorgeschrieben, ist genauso eine "lustige" Regelung.


    Wer nicht total Lebensmüde ist, montiert Blinker und ein Bremslicht.


    Nach EG-Recht ist das natürlich alles vorgeschrieben. Da die aktuellen 125er alle nach EG genehmigt sind, sind da auch Blinker dran und die dürfen damit auch nicht ab.


    MfG


    Tobias

  • Die Frage eben, ob man es kann und nicht, ob er das machen soll.

    Ja und nein, den recht haben und recht bekommen sind zweierlei Dinge.


    Er kann ja den Auszug des Paragraphen 54 mitnehmen und es vor die Nase eines Prüfer halten. Wird er ja sehen ob der das macht oder nicht.


    Hier in meinem Kreis macht das eben keiner mehr mit der Begründung das die dafür nicht haften wollen wenn einer mit 90kmh+ beim überholen nen Unfall erleidet weil Handzeichen nicht in den spiegeln anderer Verkehrsteilnehmer aufleuchten..


    Zumal das kein Problem ist 4 blinker anzuschrauben und die Kabel zu legen...

  • Wir hatten das Thema schon oft hier.. Das führt es zu nichts, das wieder neu durchzukauen.

    Manche sind auch der Meinung ein Motorrad, das werksmaßig ohne Blinker auf den Markt kam, solle gefälligst welche nachrüsten, Originalität hin, oder her, denn Winker würden schließlich auch nicht mehr geduldet. Aber das sind persönliche Meinungen und eben nicht geltendes Recht. Ob der Fragesteller nun Recht bekommt, oder nicht, war auch nicht Teil der Fragestellung.

  • In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass ab 1. Juli 1961 an „erstmals in den Verkehr kommenden“ sowie ab 1. Juli 1963 an „den anderen“ (d. h. an bereits im Verkehr befindlichen) Fahrzeugen über vier Meter Länge und 1,6 Meter Breite Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite angebracht sind.[5] Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten, wobei die nicht mehr benötigten Winker ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen wurden. Der Gebrauch des Winkers ist auch heute bei Oldtimern zulässig.

  • Das mit den Winkern ist aber neu und war eine Zeit lang anders, oder? Hat mir jedenfalls ein Meister beim TÜV Nord mal anders erzählt.. aber ich will nicht behaupten, dass die auch gern mal Sachen so erzählen, wie sie es für richtig halten. ;)

  • ja und nee. Blinker müssen auch nich ran wenn original keine dran waren. Siehe meine olle Jawa. Und da müsst nichmal ein Spiegel ran, weil keiner dran war original.


    Aber ich bin ja kein Schwein, um dem Tüffer den persönlichen Wunsch zu erfüllen, baue ich temporär nen S50 Spiegel an. Und Rücklicht und Bremslicht von der Größer ner halben Briefmarke müssen dem auch genügen, weils original so ist.

  • Grad an abknickenden Vorfahrten trau ich den geblinke eh nicht. Da wird doch nach Gefühl irgendwas eingeschaltet. Kreisverkehr auch so Mysterium.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Das mit den Winkern ist aber neu und war eine Zeit lang anders, oder? Hat mir jedenfalls ein Meister beim TÜV Nord mal anders erzählt.. aber ich will nicht behaupten, dass die auch gern mal Sachen so erzählen, wie sie es für richtig halten. ;)

    War wohl mal anders, deswegen sind die meisten Winker rückgerüstet worden.


    ja und nee. Blinker müssen auch nich ran wenn original keine dran waren. Siehe meine olle Jawa. Und da müsst nichmal ein Spiegel ran, weil keiner dran war original.


    Aber ich bin ja kein Schwein, um dem Tüffer den persönlichen Wunsch zu erfüllen, baue ich temporär nen S50 Spiegel an. Und Rücklicht und Bremslicht von der Größer ner halben Briefmarke müssen dem auch genügen, weils original so ist.

    ab 1.11.1956 sind Spiegel Pflicht:


    Kfz (allg.): Kfz müssen Innen- und Außenspiegel haben, Außensp. direkt (zwingend) vorgeschrieben, bei Krafträder genügt ein Rücksp.; ohne Vorgabe der Anbr.-seite, unbest. Anzahl ("wie diese zur Beobacht. der wesentl. rückwärtigen Verkehrsvorgänge erforderl. sind"); falls Innensp. nicht verwendbar, Gewährleistung durch (evtl. weiteren) Außenspiegel; Innensp. abblendbar (Anford. zum 01.08.1960 wieder entfallen, da Stand der Technik); gilt nicht für Kfz m. offenem Führers. u. bbH ≤ 20km/h


    Man müsste jetzt recherchieren wie das im Osten geregelt war, aber ich gehe davon aus, dass das ähnlich war.


    MfG


    Tobias

  • Ja, ich struwel mich jedesmal mit dem Tüffer, deswegen der Hilfsspiegel. Aber original is das nich.

    Und zurück, wenn da 85 ccm werden sollen muss Blinker ran.


    Das interessiert mich mal, dann müsste man in der DDR STVZO aus der Zeit mal nachlesen. In den Typscheinen steht auch nix zum Thema Spiegel.

    ja guck mal nach, mich interessiert das auch genau. Ich meine ab 61 kam die Spiegelpflicht bei Motorrädern.

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von lehmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Anzahl der Spiegel hängt von der Vmax ab. Ob Blinker oder nicht hängt vom Baujahr ab das selbe beim Bremslicht. Akustischer Signalgeber ist Pflicht ebenfalls das Monitorring für das Fernlicht.

    Das Verkehrsrecht der DDR ist bei der HU nicht von Interesse.

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