Hi,
naja, nach nationalem Recht sind Blinker an Leichtkrafträdern nicht vorgeschrieben. Da es dann eh eine nationale §21 Einzelbetriebserlaubnis gibt mit nationaler Beleuchtung müssen keine Blinker ran.
Ab das Sinnvoll ist, das hinterfragen wir mal besser nicht. Vor 1988 ist auch kein Bremslicht am Motorrad vorgeschrieben, ist genauso eine "lustige" Regelung.
Wer nicht total Lebensmüde ist, montiert Blinker und ein Bremslicht.
Nach EG-Recht ist das natürlich alles vorgeschrieben. Da die aktuellen 125er alle nach EG genehmigt sind, sind da auch Blinker dran und die dürfen damit auch nicht ab.
MfG
Tobias