Versicherungskennzeichen nur noch als Folie erhältlich?

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  • Was mir bei der Online-Vertragsabschluss aufgefallen ist, das man extra bestätigen muss das das Moped eine gültige BE hat.

    Ich darf nur ein Kennzeichen rausgeben nach Vorlage einer gültigen BE, so Anweisung.

    Es wird sicher einige Mitbewunderer geben, die dies anders handhaben, aber ich habe auch Verantwortung diesbezüglich,

    falls mit einem nicht zugelassenem Kfz (ohne BE) jemand geschädigt wird, zahlt den Schaden nicht die Moped-Versicherung,

    bedeutet, der Schädiger geht evtl. in Insolvenz, da er den Schaden nicht zahlen kann

    und der Geschädigte hat Stress, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, bzw. hat einen Titel nach diversen Gerichtsverhandlungen,

    mit dem er sich schlechtestensfalls das Hinterteil abwischen kann...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ich darf nur ein Kennzeichen rausgeben nach Vorlage einer gültigen BE, so Anweisung.

    Im Grunde steht das ja schon immer in den Vertragsbedingungen das eine gültige BE voraussetzt wird,

    neu war mir nur das ich es extra bestätigen muss.


    Würden es auch alle machen, dann wären die schon mal die draußen, die meinen sie brauchen keine BE.

    Bloß bei Online Vertragsabschluss wird halt einfach ja angeklickt ........

    Nur wie soll der Versicherungsvertreter da nachkommen ob ihn da eine gültige BE vorgelegt wird oder eine Fake -BE,

    auch müsste er wissen und auch auf schauen das ein 21er Gutachten durch die Zulassungsstelle abgestempelt sein muss.

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