KBA 2021 Neue Bedingungen für Erteilung der ABE

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  • Die Frage ist eher, wieso er eine Zweitschrift haben will, wenn er im Besitz der Originaldokumente ist...

    Schreibt er doch

    "Ich hab mir eine Schwalbe KR51/1 gekauft (mit Papiere) naja jetzt bin ich mir irgendwie nicht mehr so ganz sicher ob das alles so passt"



    @ m.pfirrmann

    Ein neu lackiertes Fahrzeug ist noch lange kein umgebautes.


    "irgendwie nicht mehr so ganz sicher ob das alles so passt"

    In wie fern ?

    Stelle mal Bilder von den Papieren und Moped hier rein stellen, mal schauen ob dann dein Zweifel entkräftet werden kann.

  • Hey super vielen Dank schonmal für die schnelle Rückmeldungen.


    Fotos vom Fahrzeug kann ich momentan nur vom Rahmen und Anbauteilen online stellen hier mal Bilder von den Papieren und dem Typenschild.


    Export glaube ich nicht denn sie hatte Blinker, 14er Ritzel, allerdings kein Loch für die Hupe


    Typenschild hab ich oben am Rahmen (Nähe Tank fest gemacht nach dem Pulvern)


    Naja schaut es euch mal an


    Bin auf eure Antworten gespannt.


    Vielen Dank

  • Die Papiere sind klar und deutlich als eine Fälschung zu erkennen

    Die KTA-Nr. 2171-3 steht fürn SR50C


    "Export glaube ich nicht denn sie hatte Blinker, 14er Ritzel, allerdings kein Loch für die Hupe"

    Das mit den Papieren und das sie kein Locht für die Hupe hat, sprechen aber dafür.

    Blinker lassen sich nachrüsten.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • allerdings kein Loch für die Hupe

    Klares Indiz für Export, leider.


    Zitat
    • bin ich wohl auch einer der doofen die auf so ein Arsch reingefallen sind, nun ist die Frage was ich mache.... in dem fahrzeug steckt schon ein haufen Geld


    Am besten du gehst nun zur Dekra, GTü, TÜV, KüS, etc und lässt dort eine Einzelabnahme für die Schwalbe machen. Mit Glück, oder einem wohlwollenden Sachverständigen, bekommst du so deine 60km/h BE. Mit Pech wird es nur eine für 50km/h. Dann bliebe aber evtl noch der Weg, aus dem KKR ein LKR zu machen, das dann 60km/h, oder auch mehr fahren darf. Entsprechende Fahrerlaubnis vorausgesetzt.

  • Naja lag ich wohl richtig :(


    bin ich wohl auch einer der doofen die auf so ein Arsch reingefallen sind, nun ist die Frage was ich mache.... in dem fahrzeug steckt schon ein haufen Geld

    Eine Anzeige gegen den Verkäufer wegen Urkundenfälschung.


    Den den kauf rückgängig machen oder die Kröte schlucken und über eine 21er Abnahme, eine BE erlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Eieiei... Das Ding ist heißer als ein nackter weiberarsch...

    Na Super da habe ich ja wohl das große Los gezogen :(


    Über eine 21er Abnahmen eine BE erlangen.

    Mit der 21er wars das aber leider mit 60 km/h ..... so ein dreck... und keine Ahnung was die 21er kostet ....

    Einmal editiert, zuletzt von m.pfirrmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von m.pfirrmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wars nicht zwingend...siehe oben. Kostenpunkt um 150€ plus das was die Zulassungsstelle noch gern hätte.

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