Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt

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  • Der Stein rollt. Aktuell in Form eines Vorschusses über des Anwaltes Konto in Richtung Dirk :thumbup: .
    Meine Forderung ist vorbereitet, muss aber noch durch die gutachterliche Bezifferung des Nutzungsausfalls ergänzt werden.

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  • Der Stein rollt wieder ein Stückchen weiter.
    Diesmal als Forderung des Advokaten an den gegnerischen Versicherungsträger bzgl. des entstandenen Sachschadens und der damit verbundenen Aufwendungen.
    Des Nutzungsausfalls wegen bin ich doch recht gespannt, wie sich die Gegenpartei dazu verhalten mag... :popcorn:

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  • Läuft ja relativ reibungslos bis jetzt...


    Daumen drück

    Bisher ist ja nichts weiter passiert:


    Unfall
    Anwalt beauftragt
    Forderungen beziffert
    Anspruch gestellt


    Ab jetzt wird es spannend...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Zumindest scheint die vollumfängliche Haftung der Unfallgegner nicht in Zweifel gezogen zu werden.
    Ansonsten wäre der Vorschuss hinsichtlich des Personenschadens paradox.

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  • Zumindest scheint die vollumfängliche Haftung der Unfallgegner nicht in Zweifel gezogen zu werden.
    Ansonsten wäre der Vorschuss hinsichtlich des Personenschadens paradox.

    Haftungsfrage ist klar, nur nicht die Höhe...


    Bzgl. Personenschaden ist es wie auf dem Basar, hilreich ist dabei die Zahl der Arztbesuche und die Dauer der Krankschreibung..., den immateriellen Vorbehalt nicht vergessen.


    Bzgl. Sachschaden wird es interessant:
    - Restwert Null ist gut, es sei denn, die Versicherung bringt Dir ein verbindliches Restwertangebot, was dann anzurechnen wäre (als Abzug vom Wiederbeschaffungswert)
    - da Reparatur 1000 Geld über Wiederbeschaffung, gibt es nur den Wiederbeschaffungswert, evtl. abzgl. Restwert
    Erfahrungsgemäß wird diese Versicherung auch versuchen, da runter zu rechnen, es sei denn, die Summen sind nicht so doll.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ich denke, da gibt es wenig Spielraum, um sich heraus zu winden.
    Vom Nutzungsausfall mal abgesehen.


    Sollte ein Restwertangebot der Versicherung auftauchen, so ist das Fahrzeug leider, leider nicht mehr in meinem Besitz.

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