Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von LeSmou

    so die erst tankfüllung is durch...waren genau 145 km bei 5,7l, die letzten 2 km zur tanke waren auf reserve (wieso eigentlich dann 5,7? also von reserve auf randvoll müsstens doch 6 Liter sein ne? hab jetz net direkt neigschaut als ich umschalten musste, aber kann es sein, dass noch 300ml drinne waren, aber aus irgendeinem grund die schon nimmer gelaufen sind? also quasi dann auf 1,1 liter reserve...oder mein tank is kleiner)
    ergo bin ich nu bisschen über 3,9 liter auf 100. jedenfalls schonmal ne verbesserung um mehr als 1,5 liter. von den 145 km waren ca. 60 km mit einzelstrecke bei 1,5 km. die restlichen 85 teilen sich auf in ca. 10km lange strecken...
    insofern bin ich auf jeden fall erstmal zufrieden. im winter wird dann mal der motor regeneriert und dann lufft datt...


    zündkerze übrigens rehbraun :) danke nochmal an auxburger


    wie kann ich eben dies nachweisen?


    ja i schreib dem nochmal zurück nachert (muss erst nochmal an diel FH...)

    antwort is da
    zum mitschreiben und gegebenenfalls zum ausdrucken...



    wobei ich das rot markierte nicht verstehe. warum auf einmal 50 km/h? sollte da nicht 60 stehen?
    was bedeutet nun eigentlich letztendlich "erstmals in den verkehr genommen?" entscheidet da allein das baujahr bzw. wie weis ich nach dass mein schwälbchen vor 92 erstmals in verkehr genommen wurde?


    ich druck mir die mail auf jeden fall mal aus und werd das mit mir führen. nur für den fall der fälle.



    PS: steht in ner ABE normalerweise net auch ne rahmennummer drinne? checks grad echt net...wie kann die polizei die ABE dem fahrzeug zweifelsfrei zuordnen?
    /EDIT: naja gut ok dass is dann die FIN ne? aber warum steht kein baujahr in meiner ABE? steh grad voll uffm schlauch

    hab ne antwort bekommen. allerdings bisher nur dass es an die zuständige dienststelle weitergeleitet wurde...wahrscheinlich an ne polizeistreife die jetz bei mir gleich vorbeikommt, meine schwalbe beschlagnahmt und mir ne anzeige verpasst *g*
    bin sicher dass ich da bald ne antwort bekommen werde...


    so long

    ich habe auch mal eben an die örtliche polizeidienststelle und die führerscheinstelle geschrieben und um auskunft/stellungnahme gebeten. mal sehen wann bzw. ob da was zurückkommt...
    bin gespannt
    irgendjemand muss das ja auch sagen können so dass rechtssicherheit herrscht...habe um sämtliche gesetze und paragraphen gebeten die die problematik beschreibt und was es (quasi übersetzt) konkret heisst...

    ich würde nicht sagen weil es gefährlicher ist sondern weil es andere anforderungen an den fahrer mit sich bringt.
    es ist nunmal ein unterschied ob ich ein auto bewege oder ein motorrad. is numa so.
    gut, früher is man gleich nach der auto-prüfung mitm motorrad zwei runden aufm tüv-parkplatz getuckert und die sache is gegessen. mir ist nur schleierhaft wieso es vor XX jahren ohne weiteres für die menschen möglich war ein motorrad zu führen und heute nicht mehr. allein das verkehrsaufkommen und die leistungssteigerung der fahrzeuge?
    naja...
    früher hab ich das so gesehen wie du, aber inzwischen seh ich trotzdem durchaus einen sinn was die einteilung in die klassen angeht.
    meine freundin dürfte auch mit ihrem B simme fahren, trotzdem werd ich sie nicht losfahren lassen ohne dass sie mir gezeigt hat dass sie ne gefahrenbremsung machen kann, ausweichen kann, slalom, stop and go...das volle programm eben. vorher kommt die mir nich auf ne simme (auf mein sowieso net aber des is ne andere geschichte *g*)
    mMn sieht man es einem rollerfahrer auch immer ein wenig an ob er eine ausbildung aufm roller absolviert hat oder nicht. vielleicht bild ich mir das aber auch nur ein...die ohne ausbildung sind die in kurzen hosen, flip-flops, und grundsätzlich die füße nicht aufm trittblech *g*

    wo zum henker verstaut ihr das alles? LOL
    ich hab unter meinter sitzbank so ziemlich null platz, da alarmanlage...


    wenn ich in augsburg rumfahr nehm ich eigentlich gar nix mit (wo denn auch?). aber da komm ich auch schnell wieder nach hause wenn mal was sein sollte.
    aufs land raus (mit mehr als 5km rückweg sag ich jetz mal...) kommen auf jeden fall schraubenzieher, gabelschlüssel und bowdenzugrep.-satz mit. mehr als 100km bin ich noch net gefahren aber i denk mehr würd i auch da net mitnehmen (ausser es geht wirklich mal 200 km und mehr...). irgendwann is der rucksack auch voll...und wie gesagt ich weis gar net wohin mit dem ganzen zeug...fällt mir eh nur zwischen die ritze tank/panzer. will gar net wissen wieviel muttern da schon drinklemmen *g*


    ach halt: was ich immer dabei habe is n multi-tool mit schraubendrehern und klump und zeug...das is schön klein und recht hilfreich...das passt auch in die hosentasche (also diese sacktaschen richtung knie...)

    auch auf dieser seite (und viel wichtiger)


    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm


    Was darf ich mit den Klassen fahren?


    Klasse M


    Motorrad


    * maximal 45 km/h bbH1),
    * Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor


    und weiter unten, selbe spalte (also klasse M)


    Als Kleinkrafträder gelten auch
    * Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    * Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    1) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit


    solangsam kommen wir der sache doch endlich näher. das mit den summis ist ja nach ehemalgem DDR-Recht via Bestandsschutz und einigungsvertrag geregelt. also dürfen sie auch nach stvzo am strassenverkehr teilnehmen. sogar mit 60 km/ h wenn vor 28.02.1992 erstmals im verkehr. und dennoch ist mit der geänderten stvzo ab 2002 einiges anders, genauso wie die summis nach 1.03.1992 neu im verkehr gebracht keine 60 km/h mehr laufen durften. das mit den 45 km/h ist ja wieder EU. vorher waren es wohl nur 40 km/h nach bundesdeutschem strickmuster.


    wie gesagt, ich werde mich mal an unserem betrieblichem hausbullen wenden und der kann mir dann sicher auch die dazu gehörigen paragraphen nennen.


    §6 FeV sagt mit Klasse M darf man Zweirädrige Kleinkrafträder fahren
    §76 FeV, Nr. 8 sagt - beziehend auf §6 FeV - dass Zweirädrige Kleinkrafträder auch "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    die nach 92 in verkehr genommenen simmen dürfen sicherlich 60 laufen. nur gelten sie dann ganz einfach nicht als kleinkraftrad.

    wenn ihr die paragraphen wissen wollt und der meinung seit, das fachleute mist schreiben oder irgendwelche fachbücher ausgerechnet ander stelle mist sind dann googlt mal nach. und übrigens, das eu-recht kann nicht nur in nationales recht umgesetzt werden, es muß in nationales recht umgesetzt werden....


    wir können uns jetz auch noch darum streiten wenn wir wollen. es muss an sich umgesetzt werden, das is richtig. aber wenn sie es nicht machen gilt es trotzdem. somit besteht immer die möglichkeit es einfach nicht zu tun...ob man das jetzt als können oder müssen bezeichnet...ansichtssache...wohl eher eine soll-bestimmung ;)


    aber is ja auch egal jetz, gehma mal alle zusammen btt und versuchen den armen jung zu helfen :thumbup:

    das mit dem gewicht ist doch ganz einfach.
    das fahren ohne führerschein geht auf die fev zurück
    alles andere geht auf die stvzo zurück


    wenn man klasse C hätte (statt C1) isses nur noch erlöschen der betriebserlaubnis und überladung...also nur stvzo
    wenn sie miteinander verknüpft wären gäbe es querverweise innerhalb der jeweiligen regelung. diese konnte ich bisher nicht finden.


    zu einer geschwindigkeit (ausgenommen geschwindkeiten bei best. beladung) steht in der stvzo allerdings absolut nixe drin.
    es ist ja gerade so dass die fev teile der stvzo ersetzt (hat)
    die stvzo regelt ausserdem doch nur welche fahrzeuge überhaupt am strassenverkehr teilnehmen dürfen. wenn dann müsste da drinstehen das simmen grundsätzlich nicht im straßenverkehr zugelassen sind...
    die einschränkung was mit welchem führerschein gefahren werden darf geht über die fev und ggf die ergänzung über den einigungsvertrag...

    selbst wenn ihr meint, was fachleute schreiben, sei müll, bittesehr. dann sei es so. vorm richter ist das sicher kein müll. ich habs hinter mir. und ich habe böse bluten müssen. das grundproblem hier ist: eu-recht schlüpfergummigesetze made in FRA


    und das schlimmste! keine sau weiß bescheid und alle sappeln mit...


    ich habe im moment nicht die zeit im web zu googln um euch irgendwelche paragraphen nennen zu können. aber da ich bereits gebranntes kind bin und aus schaden klug wurde, habe ich euch das ganze zum verständnis auseinander genommen. es ist anzuwendendes deutsches recht sowie neuester fassung EU recht.


    gibts im buch keine quellenangabe? falls nein: dann is das buch mist. jedenfalls an der stelle...


    und nochmal:es gibt kein EU-recht. es gibt nur beschlüsse der EU die in nationales recht überführt werden (können). insofern muss es da deutsche paragraphen geben die für uns gelten.
    wenn du aus den von diir genannten gründen verurteilt worden bist, dann steht das entsprechende gesetz in der urteilsbegründung. falls dem so ist: einfach nachschauen

    § 76 und der einigungsvertrag regeln das eigentlich recht eindeutig...
    wenn dann geb bitte eine genauen paragraphen an.
    klingt irgendwie nach EU-Führerschein-begründung und "wegen dem neuen EU-Recht" bei ebay. das einzige was mich interessiert sind deutsche gesetze und entsprechende paragraphen. es gibt weder ein altes, noch ein neues, noch überhaupt ein EU-Recht...narf!

    wenn der spätzlefresser (bin selber einer...) net lesen kann würd ich dann doch ne dienstaufsichtsbeschwerde vorschlagen *g*
    gibts ja gar net...


    wie sagte mein fahrlehrer noch als ich meinte ich hol mir ne simme "ja da haste doch auch net lange freude dran..."
    glaube aber er meinte (auch) wir sehen uns bald wieder wegen A-schein ;) und so siehts auch aus *g*

    glaube das liegt auch daran dass die fahrschulen nur "50ccm und 45 km/h" verbreiten. ich muss in meinem bekanntenkreis regelmäßig richtig überzeugungsarbeit leisten...da heisst es dann nur "aber in der fahrschule..."


    fällt wohl unter die kategorie gefährliches halbwissen.


    aus welchem bundesland kommst du denn wenn man fragen darf?
    scheint sich zur zeit wirklich zu häufen...


    würde auch gern wissen wie die rennleitung auf 40 (!) km/h kommt...


    was das einfach wieder weiterfahren betrifft wäre ich evtl. vorsichtig. fakt ist dass die rennleitung der meinung ist dass du ohne fahrerlaubnis unterwegs bist. wenn sie dich dann zufällig nochmal rausziehen und den gleichen schwachsinn abziehen hat der SA gleich mal zwei anzeigen gegen dich wegen fahren ohne fahrerlaubnis aufm tisch. der könnte ja dann fast sagen: der weis er hat schon ne anzeige deswegen, das verfahren ist nicht abgeschlossen und der wiederholt das - vermeintliche - vergehen. weis net ob das so gut kommt. da ist es vielleicht auch egal ob du im recht bist oder nicht. keine ahnung wie das gehandhabt wird. nur meine meinung dazu. kann mir so langsam ziemlich alles vorstellen was die rechtssprechung angeht...


    im endeffekt muss der polizist auch mal kurz nachdenken: dat dingen hat ein versicherungskennzeichen. ergo ist dat n kleinkraftrad. was darf ich mit M fahren? rischtisch: kleinkraftrad...ende gelände bei §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs.


    dienstaufsichtsbeschwerde würd ich denk ich auch machen. wobei hier der fall etwas - wenn auch nur geringfügig - anders ist als in dem anderen thread...

    nur mal für diejenigen die nicht dabei waren: was ist bei dem unfall genau passiert? also so der unfallhergang so ungefähr...
    für die die nicht dabei waren isses bisher nicht nachvollziehbar was passiert ist...


    PS: ich will mehr videos ;)

    wo wohnst denn da unten? freilassinger-gegend?
    lass das erstmal mit dem vergaser umbau. falls probleme auftauchen kann man immernoch wechseln...


    Modell, Baujahr, Bilder?


    350 klingt für tiefstes Bayern extrem wenig. Und wenn es ein Sammler ist müsste er eigentlich wissen was das da unten wert sein kann...
    wenn da nich was im argen liegt...besser genau anschauen dat ding