Jeder der nachfolgenden Mängel führt zum erlöschen der Betrieberlaubnis:
- Spiegel links fehlt
- Kotflügel hinten scharfkantig (Spritzschutz wurde entfernt)
- Soziushalteriemen entfernt
Abgesehen vom optisch Zustand sind folgende Mängel zu nennen:
- Bowdenzughalterung Vorderradbremse fehlt
- Massekabel für Bremslich viel zu lang
- Seitendeckelschloss durch Schraube ersetzt
EDIT:
Fahrzeug 2:
Betrieberlaubnis ebendfalls erloschen, da Schweißarbeiten am Hauptrahmen nicht zulässig sind. (veränderter Obergurt)
Fahrzeug3:
Historie des Fahrzeuges wurde verändert. Betriebserlaubnis erloschen. Es handelt sich nicht um eine S51N, somit sind Blinker vorgeschrieben.
Hinweiese dazu:
- 4 Gang Motor verbaut
- Hinterradschwinge ohne Soziusfußaufnahme.
- Stützstreben mit Soziusfußaufnahmen
- Blinkerkombischalter
- Hauptscheinwerfer mit Standlichtausführung
- Faltenbälge an der Telegabel
- Zünschloss vorhanden
Tipp: Schau nicht nach dem günstigstens Fahrzeug sondern nach einem, mit dem du zumindest legal fahren darfst.