@ Hörbi
Moppy hat die erste Frage beantwortet, ich werde mich mal an der zweiten versuchen.
\"was man erwarten kann, wenn man seine Simson getunt hat, aber schon aus der Probezeit raus ist und die Fahrerlaubnis für Klasse A hat, also Motorrad\"
Damit überhaupt irgendwas passiert, muss das \"Tuning\" schon derartig sein, dass sich die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit verändert. Ich gehe mal davon aus, dass Du solch ein Tuning meinst.
Im normalzustand wäre deine Schwalbe ein Kleinkraftrad.
(Die Definition findet sich im § 6FeV, durch die Besitzstandswahrung aus dem Absatz 6 zählt (zB auch deine Schwalbe mit 60Km/h BbH) unter diesen Fahrzeugtyp. Wenn Du´s ganz genau lesen willst, dann guck weiter bei §76FeV - dort findest du alles ausformuliert.
Indem man an einem Kleinkraftrad tunt verändert man es und \"kreiert\" entweder ein Leichkraftrad oder eben ein Kraftrad.
Zur Unterscheidung kannst du auch im §6FeV nachlesen - dort werden die Unterschiede deutlich.
Fahrerlaubnisrechtlich hat das bis hierhin keine Konsequenzen, da bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt die Person ja einen Führerschein der Klasse A besitzt.
Die erste Konsequenz ist, dass du ohne ausreichenden Versicherungsschutz unterwegs bist (das wurde hier aber schon ausführlich erörtert, darauf will ich jetzt nicht wieder eingehen).
Dies hat bei einem schuldhaft verursachten Unfall kostenspielige Folgen.
Ich gehe jetzt davon aus, dass Du durch deine Tuningmaßnahme eine Kraftrad \"erschaffen\" hast.
Dies hat zur Folge, dass du dies gemäß §18STVZO bzw. §3FZV zulassen müsstest.
Was genau eine Zulassung ist kann man in den Gestzen (s.o.) nachlesen.
Im §69a der STVZO (FVZ entsprechend) steht, das der Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... u.a. NR3:
.... ein Kraftfahrzeug entgegen §18 Abs.1 ohne die erforderliche Zulassung oder entgegen §18 Abs. 3 ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt.
( es dürften in deinem Fall wohl beide Varianten zutreffen, sobald du dich im öffentlichen Verkehrsraum bewegst)
Du begehst also eine Owi - wieviel das kostet kann ich nicht sagen, aber es gibt Regelsätze. Die kann man durch Googlen rausfinden, sind aber keine 100%igen Aussagen.
Alle Klarheiten beseitigt?
Falls ich etwas übersehen habe - bitte melden!
Ansonsten gilt: Alle Angaben ohne Gewähr!!
Schönen Tag noch,
Thomas