Sag ich doch. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Beiträge von Pragini
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Stimmt
aber verstehe nicht was daran ein Problem, ein generelles Problem sein soll ?
Jetzt verstehe ich etwas nicht
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Davon abgesehen der schon mal Antrag gestellt hat weiß es, er teilt das nur den Käufer nicht mit das er keine Zweitschrift bekommen hat,
weil sich dann das Moped entsprechend schlechter verkaufen lässt.
Exakt, das meine ich.
Wo hast du das geschrieben ?
#5
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Genau! Das ist das was ich schon geschrieben habe,
keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid..
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Ja man bekomm für eine Export Papiere von der Dekra, aber nur als 45/ 50 km/h Zulassung.
Stimmt nur bedingt, siehe Anlagen. T = 60 (km/h)
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Die Mails die ich erhalten habe stammen von 3 unterschiedlichen Bearbeiter(innen), hat wohl jede(r) seine eigene Auslegung dazu wie etwas behandelt wird. Ich hatte vor ca. 6-8 Jahren mal eine ABE beantragt und das Moped schon zerlegt. Habe dann auf Nachfrage die Teilebilder geschickt, also wirklich alles einzeln aber noch nicht gereinigt bzw. gestrahlt. Wurde damals problemlos anerkannt. keine Ahnung ob das noch geht. Ich nehme zumindest an, dass es denen wichtig ist ein originales Typenschild zu sehen was mit der FIN am Rahmen übereinstimmt.
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Hier noch der Text einer Mail vom BKA bezüglich export:
vielen Dank für Ihren Antrag. Sie beantragen einen Nachweis über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für Ihr Fahrzeug erteilt wurde.
Bei Ihrem Fahrzeug S 51 N mit der FIN 50xxxxx handelt es sich um ein Exportfahrzeug. Ein Nachweis über eine ABE kann daher vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht ausgestellt werden.
Exportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a.S.) für den Kraftfahrzeugverkehr (z. B. bei TÜV/DEKRA) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a. a.S. feststellen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typengenehmigung
24932 Flensburg
Tel.: 0461 316-1652
Fax: 0461 314-1748
E-Mail: mopedabe@kba.de
Internet: www.kba.de
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Na dann erkläre mal wie das KBA (oder auch hallo-stege) bulgarische, rumänische usw., also die keine "Kennung" auf Typenschild haben,
als solche Exportmodelle erkennen.
Was genau schreibt denn das KBA? Welches Fahrzeug mit welcher FIN wohin gegangen ist wissen sie nach eigenen Angaben nicht!
Generelles Problem: Keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.
Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid..
Folgendes habe ich fast immer als erste Antwort erhalten:
Zur Prüfung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:
ein Foto vom Fahrzeug (vorn und rechte Seite sichtbar) ein komplett lesbares Foto vom Typschild.
Die Angabe der Motornummer ist auch erforderlich.
und weiter in einem speziellen Fall:
Sie geben an eine S 51 mit 3 Gängen und Elektronikzündung zu besitzen Bitte teilen Sie mir den Originaltyp ohne Umbauten mit:
1) S 51 N - 3 Gänge, Schwunglichtzündung, ohne Blinker
2) S 51 B1-3 - 3 Gänge, Schwunglichtzündung, mit Blinker
3) S 51 B1-4 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, mit Blinker
4) S 51 E/3 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, Enduro, 6 Volt
5) S 51 E/4 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, Enduro, 4 Zellen, ohne Blinker
6) S 51 E - 4 Gänge, Elektronikzündung, Enduro, mit Blinker
7) S 51 B2-4 - 4 Gänge, Elektronikzündung, Straßenausführung; mit Blinker
S 51 C - 4 Gänge, Elektronikzündung, Comfort, mit Blinker, Drehzahlmesser
Um die Bearbeitung Ihres Anliegens zu beschleunigen, empfehle ich Ihnen, die erforderliche Angabe per Email zu übermitteln.
Soviel dazu. Bei Ablehnung sonst zu Dekra gehen und Einzelabnahme machen. Kostet was um die 80 eus und geht ganz fix.
VG
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Moin,
an der FIN ist es nicht erkennbar, habe ich schriftlich vom KBA. Du kannst es nur erkennen wenn z.B. 50ccm auf dem Typenschild eingeschlagen wurde, dann ist es export gewesen.
VG
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Sehe ich leider auch so. Eigentlich schade..
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OK, danke. Was hat es denn mit dem Link zu der Seite worldwidek.com auf sich? Kein Impressum und ein Registrar Lawrence Davidson mit 24 Shopseiten? Hat schon jemand dort gekauft?
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Moin. Wenn Du noch "welche" hast, dann vieleicht auch eines davon übrig? Original ist mir natürlich lieber als ein Bastelblech.
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Hallo, da zufälligerweise diese Bild gepostet wurde muss ich kurz mal zum Haltebügel (16) fragen ob da mal jemand die Maße veröffentlichen könnte. Muss mir das Teil leider nachbauen da abhanden gekommen.
Danke schon mal.