MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von Pragini

    Genau! Das ist das was ich schon geschrieben habe,
    keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.

    Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid..

    Die Mails die ich erhalten habe stammen von 3 unterschiedlichen Bearbeiter(innen), hat wohl jede(r) seine eigene Auslegung dazu wie etwas behandelt wird. Ich hatte vor ca. 6-8 Jahren mal eine ABE beantragt und das Moped schon zerlegt. Habe dann auf Nachfrage die Teilebilder geschickt, also wirklich alles einzeln aber noch nicht gereinigt bzw. gestrahlt. Wurde damals problemlos anerkannt. keine Ahnung ob das noch geht. Ich nehme zumindest an, dass es denen wichtig ist ein originales Typenschild zu sehen was mit der FIN am Rahmen übereinstimmt.

    Hier noch der Text einer Mail vom BKA bezüglich export:

    vielen Dank für Ihren Antrag. Sie beantragen einen Nachweis über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für Ihr Fahrzeug erteilt wurde.

    Bei Ihrem Fahrzeug S 51 N mit der FIN 50xxxxx handelt es sich um ein Exportfahrzeug. Ein Nachweis über eine ABE kann daher vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht ausgestellt werden.

    Exportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a.S.) für den Kraftfahrzeugverkehr (z. B. bei TÜV/DEKRA) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a. a.S. feststellen muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Abteilung Typengenehmigung

    24932 Flensburg

    Tel.: 0461 316-1652

    Fax: 0461 314-1748

    E-Mail: mopedabe@kba.de

    Internet: www.kba.de

    Na dann erkläre mal wie das KBA (oder auch hallo-stege) bulgarische, rumänische usw., also die keine "Kennung" auf Typenschild haben,

    als solche Exportmodelle erkennen.

    Was genau schreibt denn das KBA? Welches Fahrzeug mit welcher FIN wohin gegangen ist wissen sie nach eigenen Angaben nicht!


    Generelles Problem: Keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.

    Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid..


    Folgendes habe ich fast immer als erste Antwort erhalten:

    Zur Prüfung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

    ein Foto vom Fahrzeug (vorn und rechte Seite sichtbar) ein komplett lesbares Foto vom Typschild.

    Die Angabe der Motornummer ist auch erforderlich.

    und weiter in einem speziellen Fall:

    Sie geben an eine S 51 mit 3 Gängen und Elektronikzündung zu besitzen Bitte teilen Sie mir den Originaltyp ohne Umbauten mit:

    1) S 51 N - 3 Gänge, Schwunglichtzündung, ohne Blinker

    2) S 51 B1-3 - 3 Gänge, Schwunglichtzündung, mit Blinker

    3) S 51 B1-4 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, mit Blinker

    4) S 51 E/3 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, Enduro, 6 Volt

    5) S 51 E/4 - 4 Gänge, Schwunglichtzündung, Enduro, 4 Zellen, ohne Blinker

    6) S 51 E - 4 Gänge, Elektronikzündung, Enduro, mit Blinker

    7) S 51 B2-4 - 4 Gänge, Elektronikzündung, Straßenausführung; mit Blinker

    8) S 51 C - 4 Gänge, Elektronikzündung, Comfort, mit Blinker, Drehzahlmesser

    Um die Bearbeitung Ihres Anliegens zu beschleunigen, empfehle ich Ihnen, die erforderliche Angabe per Email zu übermitteln.

    Soviel dazu. Bei Ablehnung sonst zu Dekra gehen und Einzelabnahme machen. Kostet was um die 80 eus und geht ganz fix.

    VG