Das das KBA keine Papiere für Exportmodelle ausstellt ist klar. Damit man ein Ungarnmoped aber trotzdem in Schland bewegen darf müsste man also eine Abnahme beim TÜV machen. Nun tragen die dir in die Papiere aber nur 45kmh Höchstgeschwindigkeit ein, da ein KKR nach aktuellem Recht eben nich schneller fahren darf.
Zusammen gefasst wird das hier im Forum mit dem Satz: "Exportmopeds bekommen keine 60kmh Papiere."
Was mich an der Sache immer ins Grübeln bringt ist folgendes.
Um Papiere beim TÜV zu bekommen müsste man ein Exportmodell ja mit Hupe, (Blinkern).. und was sonst noch so fehlt ausstatten. Im Grunde ist es ja dann eine Simson wie jede andere für den inländischen Markt bestimmte auch. Nur eben dass die Rahmennummer verrät dass es aus dem Ausland kommt. Der Rahmen an sich ist aber auch Baugleich. Baujahr würde in den meisten Fällen ja auch vor 92 sein.
Nun könnte man sich doch streiten, ein solches Moped mich auch 60kmh fahren dürfen sollte.
Was ist zum Beispiel wenn man behauptet, dass das Moped definitiv mal DDR Papiere hatte... stets in Familienbesitz gewesen ist ...Nur durch einen Zufall/Verwechslung/Engpass im Werk eine/n "falsche/n" Nummer/Rahmen bekommen hat.
Weiter war hier vor kurzem auch mal ein Beitrag in dem es hieß ein Ungarnmoped hätte 60kmh in seine TÜV Papiere eingetragen bekommen.... Wahrscheinlich aus Unwissenheit des TÜVers
Mir erscheint es also nicht unmöglich für ein Exportmoped 60kmh Papiere zu bekommen. Etwas Argumentationsgeschick und ein glaubwürdiger Fahrzeugzustand vorrausgesetzt.