Was passiert wenn die Polizei mich mit meinem getunten Moped anhält?
Jedes Fahrzeug das Technisch verändert wird, muss eine Sonderabnahme nach StVZO §21 durchlaufen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis, hingegen verhält es sich bei ABE´s oä. anders nur sind diese im allgemeinen nicht vorhanden. Mit der Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz, dass den größten Nachteil darstellt. Das heißt im Falle eines Unfalles wird die Versicherung den Schaden zwar bezahlen aber den Fahrer und Halter in Regress nehmen. Auch wenn man an einen Unfall nicht Schuld war gibt es genug Konstellationen die dazu führen das man trotzdem für den Unfall Verantwortlich gemacht wird und damit auch für den Schaden aufzukommen hat. Generell empfehle ich jeden mal ein paar Euro in einer Rechtsschutzversicherung zu Investieren. Stellen wir uns nur mal vor ein Fahrzeug nimmt euch die Vorfahrt. Der Fahrer behauptet die Simson ist viel schneller als erwartet gefahren. Das Fahrzeug wird überprüft und es stellt sich heraus, dass schneller als zulässig gefahren werden kann. Der Fahrer konnte ja nicht damit rechnen das ihr so schnell an der Kreuzung seid und trägt damit nur eine Verminderte Schuld.
Im nächsten Schritt kommt noch hinzu das man in den meisten Fällen wohl ohne Führerschein unterwegs ist. Ein Inhaber eines A1 Führerschein der nur 80 km/h schnell fahren darf fährt ohne Führerschein wenn sein Moped z.B. 100 km/h schnell ist. Hätte er einen Führerschein der Klasse A und fährt ein frisiertes Moped das z. B. 100 km/h schnell ist dann besitzt er zwar eine gültige Fahrerlaubnis allerdings besitzt das Moped keine ABE, keinen Versicherungsschutz, somit ist eine Ordnungswidrigkeit erfüllt.
Weiterhin gibt es im Internet viele Märchen über was die Polizei darf und nicht darf. Generell ist es erstmal so das die Polizei jedes Fahrzeug das im öffentlich Verkehrsraum gefahren wird auf seine Verkehrstüchtigkeit kontrollieren darf. Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Straßen, Wege und Bürgersteige die ohne Absperrung zu erreichen sind. Eine Garageneinfahrt ist somit Verkehrsraum. Ein abgesperrtes Gelände oder ein Übungsplatz nicht. Ist das Fahrzeug zugelassen kann man davon ausgehen das es im Straßenverkehr benutzt wird also macht es auch Sinn das es kontrolliert werden darf.
Nun steht der Dorfsheriff vor einem Problem, denn er ist ja kein Sachverständiger und kann sich auch unmöglich mit allem auskennen. Aber glaubt mir die Polizisten werden aufgrund der erhöhten Unfall aufkommen von 2 Rädern gut geschult und es gibt sehr sehr viele die sich gut auskennen. Um also Rechtskräftig nach zuweisen das es sich um ein getuntes 2 Rad handelt muss erstmal festgestellt werden ob was verändert wurde. Man braucht also einen Verdacht damit man das Fahrzeug beschlagnahmen kann um es vorzuführen bzw. eine Anzeige zu schreiben oder ein Bußgeld zu verhängen. Bei einem Illegal montierten Sport Auspuff ohne ABE ist das nicht schwer da man ihn sieht und Fotografieren kann. Aber wenn z.B. nur die Übersetzung geändert wurde gestaltet sich der Nachweiß schon etwas schwerer, vor allem wenn der Fahrer behauptet nichts gemacht zu haben. Die Polizei kann ja das Fahrzeug erst Sicherstellen wenn ein Verdacht besteht. Ein Verdacht besteht schon dann wenn das 2 Rad z. B. mit 100 vor dem Polizeiauto herfuhr obwohl es nur 60 km/h schnell sein durfte. Bei einer Kontrolle allerdings würde das keinen weiter bringen. Also gibt es in den Polizeiautos immer häufiger so genannte Rollerprüfstände. Mit diesen kann man die Höchstgeschwindigkeit messen.
Besteht nun ein Verdacht muss der Polizist diesen auch später Beweisen können. Da kein Sachverständiger vor Ort ist kann also das Fahrzeug zur Begutachtung sichergestellt werden. Alternativ wird auch oft angeboten ein Geständnis abzulegen damit der Roller nicht abgeschleppt werden muss. Man sollte bedenken, falls Eingriffe beim Gutachter nachgewiesen werden muss man dann für die ganze Aktion die Kosten tragen die sich im 3 steligen Bereich bewegen.
Wie man sieht ist es also wenn etwas verändert wurde nicht schwer euch dafür zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings werden die meisten Verfahren beim ersten mal eingestellt falls es nicht zu Schäden kam. Beim zweiten mal sieht es allerdings schon anders aus. Dort sind schon Sozialstunden üblich. Wie Anfangs erwähnt, kann jedes Gericht anders entscheiden.
Strafen die für Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt werden können kann man im StVG §21 nachlesen.
Außerdem muss man bedenken das diese Taten zu einer Führerscheinsperre führen können.
Aktuell gibt es Fälle wo Leute die ihren Auto Führerschein beantragen vom Straßenverkehrsamt aufgefordert wurden ein Führungszeugnis einzusenden, um festzustellen ob sie für den Straßenverkehr überhaupt geeignet sind. Es handelte sich hierbei um Personen die mit ihrem Mofa aufgefallen sind. Vor Gericht wurde keine Strafe verhangen allerdings hatte das Tunen nun doch schwere folgen wie man sieht da sich nun der Tag der Prüfung nach hinten verschiebt bis das Amt den Führerscheinantrag freigibt.
Fazit: Tuning gehört auf Rennstrecken, auf öffentlichen Straßen sollte doch gut überlegt werden in wie weit sich \"Tuning lohnt\"
Quelle: FAQ-Bereich http://www.Speed-Inject.com
Erwischt wurde ich bis jetzt noch nie, war immer schneller...
Gruß Benson